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Österreich

Datenschützer bringt Sammelklage gegen Facebook ein

Der Wiener Jurist, Datenschutzaktivist und Gründer der Initiative europe vs. facebook, Max Schrems, klagt "Facebook Ireland Ltd" - das Unternehmen mit dem Facebook-Nutzer außerhalb Nordamerikas einen Vertrag eingehen, wenn sie ein Profil anlegen. Schrems hat gegen Facebook bereits vor drei Jahren in Irland eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingereicht. Die Ermittlungen dort laufen allerdings noch und ein Ende ist nicht in Sicht. "Da will offensichtlich keiner was tun", so der Jurist. Deshalb hat Schrems am Donnerstag eine Sammelklage beim Handelsgericht Wien eingebracht, an der sich jeder volljährige Facebook-Nutzer außerhalb von Nordamerika beteiligen kann. Außer Kanadiern und US-Amerikanern sind nämlich alle Facebook-Nutzer Kunden der irischen Tochter des US-Unternehmens.

"Nicht mit europäischem Recht vereinbar"

Geklagt wird wegen mangelhafter Datenschutzbestimmungen. Die Teilnahme am Überwachungsprogramm PRISM, die Graph Search, die Facebook-Apps, das Trackings auf anderen Websites - etwa durch Like-Buttons - und der Big Data-Anwendungen, die Nutzer ausspähen, sind in den Augen von Schrems allesamt nicht mit europäischem Recht vereinbar. "Es geht einerseit um die Grundsatzfrage, wer bei Facebook für den Umgang mit Daten verantwortlich ist, die Seite oder die Nutzer. Zudem sind die Datenschutzbestimmungen ungültig, weil sie in der jetzigen Form keiner verstehen kann. Es können Daten von Personen durch die Zustimmung Dritter erfasst werden. Das Weitergeben von Daten an US-Dienste über das PRISM-Programm ist ebenfalls nicht gesetzeskonform. Der Like-Button kann Cookies der Nutzer prüfen, das ist problematisch. Zu guter Letzt sammelt Facebook über Big-Data-Algorithmen Daten über Nutzer, die von diesen nie eingegeben wurden, das ist nicht in Ordnung", erklärt Schrems.

500 Euro pro Nutzer

Interessenten können sich auf auf einer eigens eingerichteten Website der Klage kostenlos anschließen, es ist lediglich die Bestätigung der Identität und des Facebook-Kontos notwendig. Das geht, indem eine Anmeldung über das Facebook-Konto erfolgt und ein Foto eines Ausweises übermittelt wird. Der Zugang per Smartphone erlaubt das in besonders komfortabler Form. Die Daten werden verschlüsselt übertragen und gespeichert. Obwohl das Verfahren bereits eingeleitet ist, werden neue Ansprüche laufend hinzugefügt. Ein Beitreten zur Sammelklage ist so bis zum letzten Prozesstag möglich, so weit wird es laut Schrems frühestens in einem Jahr sein. Ein finanzielles Risiko besteht für die Teilnehmer an der Sammelklage nicht. Es handelt sich um ein Zivilverfahren, geklagt wird auf Unterlassung sowie Schadenersatz von 500 Euro pro Nutzer. Der Betrag ist bewusst niedrig angesetzt, da es nicht um Geld sondern um die Durchsetzung von Grundrechten gehen soll. Schrems selbst verdient an der Klage nichts. Geltend gemacht wird europäisches Datenschutzrecht, für die Schadenersatzforderungen kommt allerdings kalifornisches Recht zur Anwendung, weil Facebook das bei der Firmengründung in Irland so entschieden hat. "Uns kommt das natürlich zugute, da das Durchsetzen von Ansprüchen nach US-Recht deutlich einfacher ist. Den Betrag haben wir gewählt, weil so bei genügend Klägern Druck auf Facebook ausgeübt weerden kann, tatsächlich etwas zu ändern", sagt Schrems.

Die Teilnehmer an der Klage könnten, falls das Gericht Facebook zur Zahlung verurteilt, tatsächlich Geld bekommen. Bei einem Erfolg gingen allerdings 20 Prozent der Entschädigungszahlungen an die deutsche Roland ProzessFinanz AG, die das Verfahren finanziert. Der Rest würde nach Abzug der Verfahrenskosten unter den Klägern aufgeteilt werden. "Wir unterstützen David gegen Goliath. In diesem Fall ist es sicher auch gut, einen starken Partner zu haben, da die Kosten mit der Zahl der Kläger steigen", erklärt Arndt Eversberg von Roland. Dieses Modell wurde gewählt, weil Sammelklagen in Österreich sehr teuer und damit für Privatpersonen kaum zu bezahlen sind.

"Irgendwo muss man anfangen"

Das Ziel von Schrems ist es aber nicht, Geld für die Teilnehmer der Klage herauszuschlagen. Er will "dass Internet-Unternehmen unsere Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz respektieren. Facebook ist dafür nur ein Beispiel von vielen, aber irgendwo muss man anfangen", wie es auf der Website heißt. Dass jeder, der sich auf der Webseite registriert auch wirklich zum Kläger wird, kann Schrems nicht garantieren. Wenn es zu viele Teilnehmer geben sollte, wird die Aufnahme neuer Interessenten irgendwann gestoppt. "Wir arbeiten nach dem 'first come, first serve'-Prinzip, wollen aber prinzipiell schon alle Abtretungen annehmen", sagt Schrems. Ob und wie viel Geld den Klägern zugesprochen wird, ist derzeit schwer zu sagen. "Es geht uns auch nicht um Geld, sondern darum, dass Facebook seine Dienste grundrechtskonform anbietet", sagt Anwalt Wolfram Proksch, der Max Schrems in dem Verfahren vertritt.

Eine maximale Klägerzahl wollen Schrems und sein Anwalt nicht nennen, es heißt lediglich, man habe den Prozess der Beteiligung leicht prüfbar gemacht, um Überforderung zu vermeiden. Die Zahl der potenziellen Teilnehmer ist jedenfalls riesig. "Selbst wenn wir nicht alle Anträge berücksichtigen könnten ist allein schon das Stellen eines Antrags ein Zeichen des Protests gegen Facebooks Umgang mit Nutzerdaten", erklärt Eversberg.

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Markus Keßler

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