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Deutschland

Yahoo bringt Leistungsschutzrecht vor Verfassungsgericht

Der Streit zwischen Internet-Unternehmen und Presseverlagen um das Leistungsschutzrecht könnte das deutsche Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Der Suchmaschinen-Betreiber Yahoo reichte eine Verfassungsbeschwerde gegen das Leistungsschutzrecht ein, wie das Unternehmen am Freitag mitteilte. „Wir sind der Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht eine verfassungswidrige Beschränkung der Informationsfreiheit der Internetnutzer darstellt“, erklärte der Anwalt von Yahoo in einer Mitteilung. Eine gezielte Suche nach Informationen im Internet sei ohne Suchmaschinen nicht möglich.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger (LSR) ermöglicht Verlagen, für die Veröffentlichung von Zeitungsartikeln im Web eine Lizenzgebühr zu erheben. Suchmaschinen dürfen jedoch „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ lizenzfrei nutzen. Ab welcher Länge ein Textteil schützenswert ist, ist umstritten. Yahoo kritisierte, die „Unklarheit“ des Gesetzes führe „zu einer unzumutbaren Rechtsunsicherheit“.

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