© Kazper Pempel, reuters

EU

Zwei Millionen Abfragen zu Vorratsdaten pro Jahr

Rund zwei Millionen Abfragen zu Vorratsdaten gibt es jährlich in der EU, heißt es in einem vor kurzem von der EU-Kommission veröffentlichten Papier (PDF), mit dem die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung nachgewiesen werden soll und über das heise.de zuerst berichtete. Dies entspreche zwei Abfragen für jeden Polizisten in der EU oder 11 Abfragen pro hundert Straftaten.

Die Anzahl der Abfragen in den Mitgliedsstaaten variiere sehr stark. So würden etwa Frankreich, Polen und Großbritannien angeben, Vorratsdaten für den Großteil der Ermittlungen zu benötigen. Die meisten Abfragen betreffen laut dem Papier mit 75 Prozent Handydaten. Während das Gros der Daten innerhalb weniger Monate oder sogar Wochen nach dem Stattfinden der Kommunikationsvorgänge abgefragt werde, seien ältere Daten  besonders bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität notwendig, so der Bericht der EU-Kommission, in dem auf fast 17 Seiten Fallbeispiele zur Verwendung von Vorratsdaten bei Ermittlungen referiert werden.

„Daten nur schwer miteinander vergleichbar“
Belastbare Daten zur Erforderlichkeit der umstrittenen Datenspeicherung beinhaltet das Papier nicht. Die EU-Kommission verweist darauf, dass die von den Mitgliedsstaaten übermittelten Daten nur schwer miteinander vergleichbar wären, da etwa „Abfragen“ und „Fälle“ oft unterschiedlich interpretiert würden.

Kritik übt die Kommission an zivilgesellschaftlichen Organisationen, die nach Meinung der Brüsseler Behörde mit selektiven Kriminalitätsstatistiken den Nutzen der Vorratsdaten in Zweifel ziehen würden. Die Lösung von Fällen gehe auf unterschiedliche Faktoren zurück und könne nicht auf spezifische Maßnahmen,  wie etwa die Vorratsdatenspeicherung, zurückgeführt werden, heißt es in dem Bericht.  Darüber hinaus sei es zu früh um aussagekräftige statistische Trends zu identifizieren, da die Vorratsdatenspeicherung in der EU erst wenige Jahre in Kraft sei.

In Österreich ist die anlasslose Speicherung  sämtlicher Telefon- und Internetverbindungsdaten seit 1. April 2012 in Kraft. Nach Auskunft des Justizministeriums gab es im ersten Jahr 326 Anfragen zu Vorratsdaten, in 312 Fällen wurden Auskünfte erteilt. Die meisten Anfragen gab es zu

.

EuGH klärt Vereinbarkeit mit Grundrechten
Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) geht derzeit der Frage nach, ob die Vorratsdatenspeicherung mit der Charta der Grundrechte in der Europäischen Union

t. Das Verfahren wurde auch von Verfassungsbeschwerden gegen die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Österreich angestoßen, die vom Obersten Gerichtshof (OGH) zur Klärung an den EuGH weitergeleitet wurden. Mit einer Entscheidung wird im Herbst gerechnet.

Mehr zum Thema

  • Überwachung: Die Suche nach der roten Linie
  • Heimische Vorratsdaten für Diebstahlsdelikte
  • EuGH: Wird Vorratsdatenspeicherung gekippt?

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare