Deutschland
Apple: Gericht lehnt Verkaufsverbot erneut ab
Das Samsung Galaxy Tab 10.1N darf weiter in Deutschland verkauft werden, da laut Gericht "deutliche Unterschiede" zwischen den beiden Tablets bestehen würden.
Die Verbraucher in Deutschland können weiterhin zwischen dem iPad von Apple und dem Konkurrenzmodell des südkoreanischen Elektronikriesen Samsung wählen. Das Landgericht Düsseldorf wies am Donnerstag einen Antrag von Apple ab, den Vertrieb des Samsung Tablet 10.1 N in der deutschen Bundesrepublik zu untersagen. Das Gerät unterscheide sich hinreichend von Apples iPad, entschied die Kammer. Es bestünden „deutliche Unterschiede“ zwischen den Modellen.
Beinharter Patentkrieg
Samsung und Apple ringen im milliardenschweren Markt für Tablet-PCs erbittert um die Vorherrschaft und bekämpfen sich dabei auch mit juristischen Mitteln. Samsung hatte dabei zuletzt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eine Schlappe hinnehmen müssen. Vorgängermodelle des Tablet 10.1 N darf Samsung danach nicht in Deutschland vertreiben, da die Flachcomputer den Richtern zufolge den Apple-Flachcomputer iPad in „unlauterer Weise“ nachahmen.
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Tags:
Apple, Samsung, Patentstreit, Patente
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