Copyright

EU urteilt gegen Urheberrechtsabgabe

Anstoß für das Verfahren war ein Streit der spanischen Verwertungsgesellschaft SGAE und dem Konzern //Padawan//, der Leerdatenträger und MP3 Player herstellt. SGAE forderte von dem Hersteller eine Zahlung von knapp 17.000 Euro als Ersatz für Einnahmen, die Urhebern durch Privatkopien entgangen sind. Dieser Betrag sollte den Zeitraum von September 2002 bis September 2004 abdecken. Bereits in der Empfehlung hat sich Trstenjak gegen pauschale Abgaben ausgesprochen, da jene nicht nur Privatkäufer, sondern auch Betriebe und Freiberufler trifft, die Leermedien für berufliche Zwecke kaufen und einsetzen. So ist eine Abgabe nur rechtens, wenn Leermedien //"mutmaßlich für die Anfertigung von Privatkopien"// genutzt werden. Nachweisen müsse man dies nicht. Dem Urteil zufolge können die jeweiligen Staaten jedoch selber derartige Zahlungen festlegen, sofern es sich um einen "gerechten Ausgleich" handelt. Dieses Urteil entscheide also nicht den spanischen Rechtsstreit, hier müsse ein nationales Gericht noch entscheiden, inwieweit dieses Vorgehen mit EU-Richtlinie übereinstimmt.

Mögliche Auswirkungen für Österreich
Auch in Österreich existieren Pauschalabgaben auf Leermedien, wie etwa auf CD- oder DVD-Rohlingen, und jüngst auch auf Festplatten.
Verwaltet wird diese Abgabe von der //Austro Mechana//, einer Gesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte. Als die Empfehlung der EU-Generalanwältin bekannt wurde, hat die Austro Mechana bereits verkündet, dass ein eventuelles Urteil keine Auswirkungen auf die damaligen österreichischen Bestimmungen (Leerkassettenvergütung für diese Datenträger) habe, da die bezahlte Abgabe von Unternehmen und Freiberufler, mittels Formular, zurückverlangt werden könne. Eine ähnliche Möglichkeit besteht laut Website der Austro Mechana auch bei der Festplattenabgabe.

Klage von HP
Kurz nachdem die Festplattenagabe offiziell eingeführt wurde, hat HP bereits angekündigt, Klage gegen diese Praxis einzubringen. Es ist davon auszugehen, dass diese Klage durch das jüngste Urteil zusätzlich Antrieb bekommen wird, bereits 2005 und 2009 hat der Oberste Gerichtshof gegen derartige Vorgehensweisen entschieden. Es wird sich zeigen inwieweit das neue Urteil Auswirkungen auf diese Klage haben wird.

(Thomas Prenner)

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Thomas Prenner

ThPrenner

Beschäftigt sich mit Dingen, die man täglich nutzt. Möchte Altes mit Neuem verbinden. Mag Streaming genauso gern wie seine Schallplatten. Fotografiert am liebsten auf Film, meistens aber mit dem Smartphone.

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