Recht

Sky Deutschland gewinnt Verfahren gegen Pay-TV-Piraten

Das Urteil des belgischen Gerichts, indem Sky Deutschland fünf Personen wegen Pay-TV-Piraterie verklagte, fiel in keinster Weise positiv für die Beklagten aus. Eine Schadenersatzssumme von mehr als zwei Millionen Euro und insgesamt 26 Monate Haft müssen sich nun zwei der insgesamt fünf Beschuldigten teilen. Von den Anklagten wurden direkt zwei Personen mit Haft- und Geldstrafen belegt. Zwei weitere Beschuldigte bekamen Bewährungsstrafen. Ein Beschuldigter wurde von den Anklagen freigesprochen. Angestrebt wurde die Klage von Sky Deutschland und dem //europäischen Verband zum Schutz verschlüsselter Werke und Dienste// (AEPOC).

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Das Urteil fiel damit ungewöhnlich hart aus. Die Beschuldigten waren nach Ansicht des Gerichts und der Staatsanwaltschaft schuldig, in den Jahren 2006 bis 2008 sogenannte Blankokarten zum Empfang von digitalem Pay-TV verkauft zu haben. Bis zu 5.700 Karten des ehemaligen Senders //Premiere// sollen die Beschuldigten in dieser Zeit verkauft haben. Bei einem durchschnittlichen Preis von 75 Euro pro Karte fällt der angefallene Schadenersatzbetrag zwar wesentlich geringer aus als die Rückzahlung. Die Karten konnten aber, in Kombination mit im Internet verfügbarer Software und Updates, über Jahre kostenfrei verwendet werden. Die Anwälte der Angeklagten schafften es nicht, das Gericht zu überzeugen, dass der Handel mit den Karten an sich nicht als Piraterie anzusehen war.

Gerechter Schadenersatz laut AEPOC

Die AEPOC gab im Bezug auf die Höhe der Summe an, dass das Urteil die eigentliche Schadenssumme widerspiegelte. AEPOC-Präsident Philippe-Olivier Rousseau meinte, das Urteil verdeutliche, wie schädlich Piraterie für die Pay-TV-Branche sei. Wörtlich meinte Rousseau zur Höhe des Urteils: "Der hohe Schadensersatzanspruch, der alleine in diesem Fall zugesprochen wurde, belegt den stark kriminellen Charakter der Pay-TV-Piraterie".

Der Prozess wurde aus rechtlichen Gründen in Belgien geführt. Das flämische Rundfunkdekret, das auch die //EU-Richtlinie zum Schutz von Conditional Access// beinhaltet, sieht hierbei eine weit höhere Bestrafung vor, als das in anderen europäischen Ländern der Fall ist. Die Richtlinie regelt vor allem den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten, so auch kostenpflichtiges Satellitenfernsehen. Die AEPOC sehe auch eine ihrer Aufgaben darin, die Gesetzeslage europaweit anzugleichen. Ausgangspunkt soll dabei die belgische Gesetzgebung sein, die sich, so Rousseau, bei Pay-TV-Piraterie auch über mehrere Landesgrenzen hinweg als "äußerst effektiv" erwiesen habe.

(futurezone)

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