Datenschutzrat kritisiert Datenabkommen mit USA
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© apa, helmut fohringer

USA

Urteil: Keine Patente auf menschliche Gene

Die einstimmige Entscheidung des obersten US-Gerichtshofs, nach der menschliche Gene nicht mehr patentiert werden dürfen, ist bisher auf ein geteiltes Echo gestoßen. So begrüßte das Genom-Zentrum in New York das Urteil vom Donnerstag, weil es faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen und einen verantwortungsvollen Umgang mit genetischen Informationen ermögliche. In Deutschland wertete Gentechnik-Experte Christoph Then die Entscheidung am Freitag allerdings nicht als Durchbruch. „Die Hintertür ist sehr groß", sagte der Geschäftsführer des Vereins Testbiotech, der Genpatente kritisch beleuchtet.

Über die Hintertür
Das US-Gericht hatte am Donnerstag auch entschieden, dass das Verbot nicht für künstlich hergestelltes genetisches Material gilt. Dieses könne jedoch relativ leicht im Labor aus natürlicher DNA gewonnen werden, sagte Then. „Durch diesen patentrechtlichen Trick wird sich wahrscheinlich wenig an der wirtschaftlichen Verwertung menschlicher DNA ändern", ergänzte er. Von Experten wurde das Urteil als Kompromiss für die Biotechnik-Industrie gewertet.

Kaum Einfluss auf Europa
Das Urteil kam durch eine Klage gegen das US-Unternehmen Myriad Genetics zustande, dem Patente für zwei isolierte Brustkrebs-Gene zugesprochen worden waren. Sie sollen bei der Diagnose genetisch bedingter Brustkrebsgefahr helfen. Die Firma brachte entsprechende Tests auf den Markt. Sie sollen auch US-Schauspielerin Angelina Jolie darin bestärkt haben, sich ihre Brüste amputieren und wieder aufbauen zu lassen. Bei Jolie waren mutierte Brustkrebs-Gene nachgewiesen wurden. Das Risiko einer Erkrankung lag demnach bei über 80 Prozent.

Das Europäische Patentamt in München sieht durch das Urteil keinen sofortigen Einfluss auf Regelungen in Europa. Patente auf menschliche Gene seien hier unter genau definierten und eingeschränkten Bedingungen möglich, sagte Sprecher Oswald Schröder. Es gebe eine bewährte gesetzliche Grundlage. Neue Regelungen müssten von EU-Gremien wie der Kommission, der Ratspräsidentschaft oder dem Parlament angestoßen werden.

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