Crowdinvesting ist in Österreich zuletzt stark gewachsen. Mit primeCrowd geht eine neue Plattform an den Start.
Crowdinvesting ist in Österreich zuletzt stark gewachsen. Mit primeCrowd geht eine neue Plattform an den Start.
© APA/dpa-Zentralbild/Jens Wolf

Jahresbilanz

Crowdinvesting in Österreich boomt

Die österreichischen Crowdfunding-Plattformen conda.eu, dasertragreich.at, greenrocket.com, homerocket.com, regionalfunding.at und 1000x1000.at haben im vergangenen Jahr über acht Millionen Euro eingesammelt und dadurch 44 Projekte finanzieren können. Das geht aus einer Statistik hervor, die von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) erstmals publiziert wurde. Die genaue Statistik ist auf der Webseite des Fachverbands Finanzdienstleister als PDF dabrufbar.

Erfolgreiches 4. Quartal

WKÖ und Wirtschaftsministerium führen die Vervielfachung der Investitionssummer auf das am 1. September in Kraft getretene "Crowdfunding-Gesetz" (Alternativfinanzierungsgesetz) zurück. „Das vergangene Quartal hat verdeutlicht, dass das neue Gesetz wirkt. Seit es in Kraft ist, wurden 4,86 Millionen Euro eingesammelt. Das ist doppelt so viel wie im gesamten Jahr 2014 über Österreichs Plattformen investiert wurde. Vor allem Start-Ups und KMU erhalten dadurch Starthilfe bis der Motor läuft“, kommentiert Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner die Jahresbilanz.

Das Gesetz, das die Prospektpflicht für Gründer, aber auch die Vorgaben für Investoren neu regelt, soll laut Regierung dazu beitragen, Crowdfunding-Summen zu erhöhen und gleichzeitig Rechtssicherheit für Firmen, Platformbetreiber und Investoren zu gewährleisten. Bis zu 65 Millionen Euro pro Jahr könnten künftig über Crowdfunding aufgestellt werden, zeigten sich Regierungsvertreter bei der Einführung des Gesetzes überzeugt. Laut Wirtschaftsstaatssekretär Harald Mahrer gibt es trotz dieser guten Erfolge noch viel Potenzial für die Zukunft.

11,1 Millionen Euro

Seit Bestehen der österreichischen Plattformen konnten bereits 70 Finanzierungen positiv abgeschlossen werden. Insgesamt wurde seit 2013 eine Summe von 11,1 Millionen Euro durch Crowd-Investoren erreicht. Die Steigerung von 2014 auf 2015 liegt bei 335 Prozent.

Das Alternativfinanzierungsgesetz in Eckpunkten:

- Einzelanlagebeschränkung: Pro Kopf pro Projekt können 5000 Euro investiert werden. Im Folgejahr ist noch einmal eine Investition möglich. Wer mehr als 5000 Euro in ein Projekt investieren will muss eine Erklärung abgeben, dass er mehr als 2500 Euro netto verdient. Dann können Investoren das Zweifache des Monatsnettoeinkommens oder zehn Prozent des Finanzvermögens veranlagen.

- Infoblatt ab 100.000 Euro, Prospektpflicht ab 5 Millionen Euro: Diejenigen, die das Geld einsammeln, müssen erst ab einem Betrag von 100.000 Euro ein Informationsblatt veröffentlichen. Ab 1,5 Millionen Euro besteht eine Prospektpflicht light. Ab fünf Millionen gibt es dann eine volle Prospektpflicht. Ein Kapitalprospekt weist in der Regel die Kennzahlen für die Investoren im Detail aus. Die Erstellung eines solchen Prospekts kann mehrere zehntausend Euro kosten, weil dafür extra Juristen beauftragt werden müssen. Für Gründer in der Startphase wäre das viel Geld.

- Gewerbeberechtigung: Crowdinvesting-Plattformen dürfen nur mit Konzession der Finanzmarktaufsicht oder mit einer Gewerbeberechtigung für Vermögensberater, Unternehmensberater oder Wertpapierdienstleister betrieben werden.

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Martin Jan Stepanek

martinjan

Technologieverliebt. Wissenschaftsverliebt. Alte-Musik-Sänger im Vienna Vocal Consort. Mag gute Serien. Und Wien.

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