Netzpolitik

Neuer Entwurf für Vorratsdatensspeicherung

Die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat ihren Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt und damit Unionspolitiker weiter gegen sich aufgebracht. Inhaltlich basiert der Entwurf auf den im Januar vorgestellten Eckpunkten der Ministerin, die von Unionspolitikern bereits mehrfach als unzureichend kritisiert wurden. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) drängt die Streitenden, sich endlich zusammenzuraufen. Sie hält die Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten für nötig, um Terroristen und Verbrecher wirksam bekämpfen zu können.

"Keine Provokation"
Die FDP forderte die Union auf, ihre „Blockadehaltung“ aufzugeben. „Zu Ergebnissen kommt man nur, wenn verhandelt, nicht wenn geschmollt wird“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt. Unions-Innenexperte Hans-Peter Uhl (CSU) lehnte den Entwurf als „völlig unbrauchbar“ ab und will auf der Grundlage nicht einmal verhandeln.

Ein Specher des Bundesinnenministeriums erklärte hingegen, man wolle den Entwurf prüfen und später dazu Stellung nehmen. Es sei ein normaler Vorgang, dass das federführende Ressort einen Gesetzentwurf vorlege. Ein Sprecher von Leutheusser-Schnarrenberger wies den Vorwurf zurück, es handele sich bei dem Entwurf um eine Provokation.

Speicherung nur bei "Anfangsverdacht"
Das Bundesverfassungsgericht hatte die alte Regelung, nach der Telefon- und Internetverbindungsdaten anlasslos sechs Monate lang gespeichert wurden, im März 2010 gekippt. Nach dem nun vorgelegten Entwurf für eine Neuregelung sollen ohnehin vorhandene Daten grundsätzlich nur beim Anfangsverdacht einer Straftat gesichert werden, damit die Telekommunikationsfirmen sie nicht routinemäßig löschen. Per Richterbeschluss sollen sie für Ermittlungen genutzt werden können. IP-Adressen von Computern sollen generell sieben Tage lang gespeichert werden, um bei Bedarf Auskunft geben zu können.

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