Netzpolitik

Telekom-Regulator: Netzneutralität "massiv gefährdet"

Er hätte sich gewünscht, dass das sogenannte „Zero Rating“ verboten wird, weil es „langfristig die Netzneutralität und die Innovationskraft des Internet massiv gefährdet“, sagte Gungl. Als „Zero Rating“-Tarife bezeichnet man Angebote von Internet-Providern, bei denen der Datenverbrauch bestimmter Dienste - etwa beim Musik-Streaming von Spotify - nicht in den Datenverbrauch des Endkunden eingerechnet wird. Solch einen Tarif gibt es derzeit beispielsweise bei Drei - und genau dies wird derzeit nach Verabschiedung des EU-Telekompakets durch das EU-Parlament - möglich sein. Der Regulierungsbehörde RTR ist dies ein Dorn im Auge.

"Verzerrt den Wettbewerb"

Damit entscheide der Netzbetreiber letztlich, welche Anbieter solcher Dienste sich beim Endkunden gegenüber der Konkurrenz durchsetze, kritisierte Gungl. „Es verzerrt den Wettbewerb“, weil sich nicht der beste Anbieter durchsetze, „sondern der, der am meisten bezahlen kann“. Kurzfristig sei das wohl kein Problem, aber langfristig könnte es eines werden, befürchtet Gungl.

„Jetzt haben wir eine schwammige Formulierung, die drei Interpretationen erlaubt: Es ist unzulässig, es ist unter gewissen Umständen unzulässig oder es ist immer zulässig.“ Das werde dazu führen, dass im Einzelfall die jeweilige nationale Regulierungsbehörde entscheidet. Wenn der Regulator bei solchen Produkten Widerspruch erhebe, werde das wohl durch alle rechtlichen Instanzen durchgefochten werden, und „man kann es immer mit gutem Grund anfechten“, sagte Gungl.

Als unbefriedigend empfindet der RTR-Geschäftsführer auch die unklare Regelung bei Spezialdiensten wie Fernsehen, Telemedizin oder die Steuerung von autonomen Autos. Das hätte man so regeln können, dass es getrennte Daten-Kapazitäten für solche Dienste gibt, sagte Gungl.

Monitoring-Möglichkeiten

Die RTR ließ aber zugleich durchblicken, dass sie ihre "Netzneutralitäts-Monitoring"-Pflichten künftig sehr ernst nehmen wird. „Die neue Verordnung in ihrer derzeitigen Form bleibt inhaltlich hinter unseren Erwartungen zurück und ist aus unserer Sicht nicht optimal“, bewertet Gungl die vorgesehenen Bestimmungen zur Netzneutralität. „Sie gibt uns aber ein Instrument in die Hand, mit dem wir arbeiten können.“

Die Regulierungsbehörden haben nach der Veröffentlichung der Verordnung neun Monate Zeit, Richtlinien für die praktische Umsetzung der EU-Vorgaben auszuarbeiten. Voraussichtlich im Sommer oder Herbst 2016 werde sich das Gremium der europäischen Regulierungsbehörden damit befassen und im Herbst würden die Richtlinien von den Regulatoren verabschiedet werden, glaubt Gungl. Die Regulierungsbehörde wird der Europäischen Kommission und dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen (BEREC) zudem jährlich über den Zustand des offenen Internets in Österreich berichten sowie die Öffentlichkeit umfassend informieren.

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