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Apps

Android Pie blockiert Apps zum Aufnehmen von Anrufen

Googles neueste Version seines mobilen Betriebssystems bringt neben zahlreichen neuen Features offenbar auch eine starke Einschränkung mit sich. App-Entwicklern zufolge ist es nicht mehr möglich, ohne Root-Rechte Telefongespräche aufzuzeichnen. Das beklagen unter anderem die Entwickler NLL und Boldbeast.

Google stellte bis Android 6.0 eine API zur Verfügung, die das Aufnehmen von Telefongesprächen ermöglichte. Zuletzt behalfen sich Entwickler aber noch mit Workarounds, die auf den meisten Android-Geräten funktioniert. Google scheint diese Lücke aber nun mit der finalen Version von Android Pie gestopft zu haben, wodurch derartige Apps nur mehr dann funktionieren, wenn diesen Root-Rechten gewährt werden. Das Rooten von Android-Geräten ist aber mit Risiken verbunden, zudem gewähren viele Hersteller keine Garantie auf gerootete Geräte.

Protest auf Foren

Ob Google den Workaround bewusst verhindert, ist unklar. Es gibt verschiedene Hinweise darauf, dass Google selbst an einer ähnlichen Funktion arbeitet. So wurde ein Ton in Android Pie implementiert, der den Gesprächspartner darüber informiert, dass der Anruf aufgezeichnet wird. Der US-Konzern hat sich aber bislang noch nicht dazu geäußert. Die Funktion könnte auch nur für Hersteller vorgesehen sein, die in ihren Android-Versionen selbst Rekorder-Apps implementiert haben, beispielsweise Xiaomi

Daher ruft ACR-Entwickler NLL auch dazu auf, sich in Googles Foren über den fehlenden Support für Drittanbieter zu beschweren. Laut NLL zählt allein der Google Play Store derzeit mehr als 200 Apps, mit denen Anrufe aufgezeichnet werden können. Diese verzeichnen in Summe mehr als 200 Millionen Downloads. 

Rechtliche Grauzone

Das Aufnehmen von Gesprächen, an denen man selbst beteiligt ist, ist in Österreich erlaubt. Strafbar macht man sich erst, wenn das Gespräch ohne Zustimmung der am Gespräch beteiligten Personen veröffentlicht oder auf anderen Wegen Dritten zugänglich gemacht wird. Über die Zulässigkeit derartiger Aufnahmen vor Gericht wird oftmals diskutiert und im Einzelfall entschieden. 

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