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Test

Arbeiterkammer kritisiert zu neugierige Navi-Apps

Bei einem Test der AK von neun Navigations-Apps aus dem Android Playstore zeigte sich, dass diese umfassende Zugriffsrechte wollen, die nur zur Gänze akzeptiert oder abgelehnt werden können, so eine Aussendung der Arbeiterkammer am Mittwoch.

AK-Konsumentenschützerin Daniela Zimmer warnt: "Über genaue Nutzungszwecke darf aber oft gerätselt werden. Unbedenkliche Apps sind von datengierigen, die mehr abfragen, als für ihre Funktion eigentlich nötig ist, damit nur schwer zu unterscheiden."

Überprüft wurden Google Maps, TomTom D-A-CH, Mapfactor, Sygic, Wisepilot, CoPilot GPS, Navigon Europe, Navigate 6, M8. Bei der Installation einer neuen Android-App werden Berechtigungen kurz auf dem Bildschirm angezeigt. Doch die Nutzer wissen oft nicht, wofür die Zugriffsberechtigungen benötigt werden. Die Erklärungen sind oft intransparent. Zum Beispiel ID lesen: Über die individuelle Gerätenummer sind Nutzerspuren verfolgbar - für legitime wie auch missbräuchliche Zwecke.

Konkrete Datennutzung unklar

Bei sieben von neun Navi-Anbietern konnten Datenschutzerklärungen auf der Website gefunden werden. Trotz des oft enormen Umfangs von bis zu 15 Seiten bleibt laut AK so manche konkrete Datennutzung im Dunkeln. Einige Anbieter weisen darauf hin, dass persönliche Daten wie Positionsdaten nur anonymisiert weitergegeben würden: So heißt es bei einem Anbieter, um "(...) Verhaltensmuster zu analysieren, neue Services zu entwickeln und sie Dritten nach eigenem Ermessen zur Verfügung zu stellen (...)".

In einem anderen Fall werden Daten aber personenbezogen an Dritte weitergegeben, wenn der Anbieter meint, dass es "für die Rechtsdurchsetzung Dritter nötig ist oder den Zwecken der nationalen Sicherheit dient". "Ein Anbieter weist darauf hin, dass persönliche Daten auch in Ländern verarbeitet werden dürfen, in denen die Datenschutzgesetze weniger streng sind als im Wohnsitzland der Nutzer", so Zimmer.

Einzelne Deaktivierbarkeit

Die AK fordert, dass App-Anbieter ausführlich über die genutzten Daten und ihren Verwendungszweck informieren sollen. Zugriffsberechtigungen sollten auch einzeln deaktivierbar sein. Der Schutz von Daten und der Privatsphäre müsse schon bei der Dienstentwicklung nutzerfreundlich mitbedacht werden.

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