Patent-Kriege

Apple gegen Samsung geht in die zweite Runde

Der Streit um die Ähnlichkeit der Tablet-Computer von Apple und Samsung ist in eine neue Runde gegangen. Am Dienstag beschäftigte sich das Düsseldorfer Oberlandesgericht mit dem Fall. Vor dem Landgericht hatte Apple im September wegen der äußeren Ähnlichkeit des Samsung-Geräts Galaxy Tab 10.1 mit Apples iPad ein bundesweites Verkaufsverbot für das Konkurrenzgerät aus Südkorea erreicht.

Erst nach fast zwei Stunden Verhandlung ließ der Vorsitzende Richter Wilhelm Berneke auspacken und hielt die beiden Tablets in die Höhe. Das war der Moment des Apple-Anwalts: Eine US-Richterin habe auch in einer Verhandlung beide Geräte hoch gehalten und die Samsung-Anwälte gefragt, was denn das Samsung-Gerät sei. Selbst die Samsung-Anwälte hätten dies nicht auf Anhieb unterscheiden können. „Samsung hat es regelrecht auf Verwechselbarkeit angelegt. Der Sitznachbar soll denken, es sei ein iPad.“ Es gehe den Koreanern ganz klar um „Ruf-Ausbeutung“.

Die Einfachheit des „Kult-Produkts“ iPad sei dessen Erfolgsmerkmal und deswegen nicht weniger, sondern besonders schutzwürdig: „Die Einfachheit suggeriert auch computerfernen Menschen: Damit kann auch ich mich der Computerwelt nähern.“

Auch ein Samsung-Gerät darf flach sein
Der Vorsitzende Richter bekannte: „Es ist auch schön“, dämpfte aber gleich die Erwartungen der Apple-Vertreter: „Dem Streben nach Flachheit muss Rechnung getragen werden können.“ Meint: Flach darf auch ein Samsung-Gerät sein. Etwas später durfte die Apple-Seite erneut frohlocken: Alle anderen Produkte auf dem Markt seien eindeutig weiter vom iPad entfernt als das Samsung-Gerät, befand Berneke.

Der Senat kenne die Akten vollständig, versicherte Berneke, als sich die Parteien über Zeitschriftenartikel zu streiten begannen: „Weltanschauung, Glaubenskriege - alles ist gelesen worden.“

Inzwischen ist Samsung mit dem abgeänderten Nachfolger 10.1 N auf dem Markt. Auch dieses Gerät wird von Apple angegriffen. Das Design des modifizierten Samsung-Modells sei immer noch zu nah am iPad und verletze damit die Rechte des US-Konzerns. Das Landgericht Düsseldorf will an diesem Donnerstag über den neuen Verbotsantrag verhandeln.

Apple hatte sich im Jahr 2004 Design-Elemente seines Tablet-Computers in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Die Verfahren in Düsseldorf sind Teil eines weltweiten Konflikts zwischen Apple und Samsung.

Europaweites Verbot
Während Apple wegen der Anleihen beim Design in der zweiten Instanz in Düsseldorf sogar ein europaweites Verbot des Samsung-Tablets anstrebt, vertreten die Samsung-Anwälte die Auffassung, dass die Entscheidung der Düsseldorfer Richter nur bundesweite Wirkung entfalten kann.

Daneben bemühten sich die Samsung-Leute, die angeblichen Unterschiede beider Geräte herauszuarbeiten: Von der „robusten, nüchternen Wannenform“ des iPads und der „zierlichen Etui-Form“ des Galaxy 10.1.

Außerdem argumentierten die Koreaner, dass Apple keine Eilbedürftigkeit mehr geltend machen könne, weil das Design des Galaxy 10.1 bereits deutlich vor dem deutschen Verkaufsstart auf der Website zu sehen gewesen sei. Auch gebe es bereits ältere Rechte durch ein US-Patent. Dadurch sei der erst später beantragte Schutz des iPad-Designs als sogenanntes Geschmacksmuster nichtig.

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