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Apple verliert Patentklage in Deutschland

Apple verstößt nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf mit seinen Streamingdiensten für Musik und Videos gegen Patente des Schweizer Unternehmens Kudelski. Apple dürfe Angebote, bei denen Musik und Videos und zusätzliche Informationen aus dem Internet über iPad, iPhone und Mac-Computer abgerufen würden, deshalb in Deutschland nicht verkaufen, erläuterte das Gericht die schon am Dienstag gefällte Entscheidung.

OpenTV klagt gerne

Eine Stellungnahme, welche Konsequenzen Apple aus dem Urteil zieht, oder ob der Konzern in Berufung geht, war zunächst nicht zu erhalten. Ein Sprecher von Kudelski lehnte einen Kommentar ab. Kudelski führt gegen mehrere große Technologiekonzerne Patentrechts-Prozesse und hat Apple 2014 über seine Tochter OpenTV verklagt. „Die Klage ist weit überwiegend zulässig und begründet“, urteilte das Düsseldorfer Landgericht nun. Auch in den USA führt Kudelski ein Verfahren gegen Apple.

So wurde unter anderem Netflix mehrmals von der Kudelski-Gruppe verklagt, einigte sich aber im Vorjahr außergerichtlich. Der Streaming-Dienst ist nun auf den Set-Top-Boxen des Herstellers vertreten. Auch mit Cisco, Google und Disney wurden Lizenzvereinbarungen getroffen. Das Unternehmen verfügt über mehr als 4500 Patente. Hierzulande ist man vor allem durch das Verschlüsselungssystem Nagravision bekannt, das nach wie vor von zahlreichen Pay-TV-Sendern verwendet wird.

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