Ich bin Mieterin einer Altbauwohnung und möchte eine Sicherheitstür einbauen lassen. Der Verwalter verweigert mir die Zustimmung. Was kann ich tun? Da Ihnen der Verwalter als Vertreter der Hauseigentümer die Zustimmung zum Einbau einer Sicherheitstür verweigert, können Sie die Zustimmung durch die Schlichtungsstelle bzw. durch das zuständige Bezirksgericht ersetzen lassen. Dabei müssen aber folgende Voraussetzungen auf jeden Fall erfüllt werden: Die Veränderung muss dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen, die Veränderung muss der Übung des Verkehrs entsprechen und einem wichtigen Interesse des Hauptmieters dienen, der Hauptmieter muss die Kosten tragen und die einwandfreie Ausführung der Veränderung gewährleisten. Durch diese Veränderung dürfen keine schutzwürdigen Interessen des Vermieters oder eines anderen Mieters beeinträchtigt werden und durch die Veränderung darf keine Schädigung des Hauses erfolgen. Aufgrund steigender Einbrüche werden auch Einbruchs­sicherungsmaßnahmen  zu Maßnahmen, die der Übung des Verkehrs dienen, gezählt.
Ich bin Mieterin einer Altbauwohnung und möchte eine Sicherheitstür einbauen lassen. Der Verwalter verweigert mir die Zustimmung. Was kann ich tun?

Da Ihnen der Verwalter als Vertreter der Hauseigentümer die Zustimmung zum Einbau einer Sicherheitstür verweigert, können Sie die Zustimmung durch die Schlichtungsstelle bzw. durch das zuständige Bezirksgericht ersetzen lassen. Dabei müssen aber folgende Voraussetzungen auf jeden Fall erfüllt werden: Die Veränderung muss dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen, die Veränderung muss der Übung des Verkehrs entsprechen und einem wichtigen Interesse des Hauptmieters dienen, der Hauptmieter muss die Kosten tragen und die einwandfreie Ausführung der Veränderung gewährleisten. Durch diese Veränderung dürfen keine schutzwürdigen Interessen des Vermieters oder eines anderen Mieters beeinträchtigt werden und durch die Veränderung darf keine Schädigung des Hauses erfolgen. Aufgrund steigender Einbrüche werden auch Einbruchs­sicherungsmaßnahmen  zu Maßnahmen, die der Übung des Verkehrs dienen, gezählt.
© R. Sturm

B2B

Cloud-Telefonie-Anbieter Nfon will 2016/17 an die Börse

Der Münchner Anbieter von Telefonieren in der "IT-Wolke", Nfon, will Ende 2016, Anfang 2017 an die Börse gehen. Das 2007 gegründete Unternehmen mit 8.000 Kunden und 100 Mitarbeitern will damit in Südosteuropa weiter expandieren. Zuständig dafür ist die Niederlassung in Österreich. Sie betreut schon jetzt Slowenien, Kroatien, Ungarn, Rumänien sowie die Türkei.

Der Standort wurde vor fünf Jahren in St. Pölten (NÖ) gegründet, mittlerweile arbeiten dort zehn Vollzeitkräfte. Der Umsatz lag im Vorjahr im niedrigen einstelligen Millionenbereich, trotz der kurzen Präsenz erwirtschafte man schon schwarze Zahlen, so Geschäftsführer Reinhard Hable vor Journalisten. Zwei Drittel des Cashflows werde in die Expansion reinvestiert. Der Vertrieb an die 1.800 Kunden in Österreich erfolgt über 80 Partner.

Festnetz obsolet

Und so funktioniert das "Telefonieren in der Wolke": Die Telefonanlage ist nicht lokal im Unternehmen installiert, sondern wird in mehreren externen Rechenzentren von Nfon betrieben, und diese wiederum ist mit VoIP-Technologie über das Internet erreichbar. Alles, was der Kunde braucht, ist ein Breitband-Internetanschluss, versichert Hable. Bezahlt wird nach Anzahl der benötigten Nebenstellen.

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