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Online-Partnervermittlung

Deutscher Verbraucherschutz rät zu Klagen gegen Parship

Die Verbraucherzentrale Hamburg hält das für unzulässig und rät Betroffenen zur Klage. „Den meisten Verbrauchern wurde in den vergangenen Monaten Recht zugesprochen und zu viel gezahltes Geld erstattet“, teilte die Verbraucherzentrale am Donnerstag in Hamburg mit. Parship habe die Anwalts- und Gerichtskosten in diesen Fällen komplett tragen müssen.

Parship verlangt von seinen Kunden bei einer Kündigung innerhalb der Widerrufsfrist von zwei Wochen einen Wertersatz für Kontakte, die bis dahin aufgenommen wurden, sowie für einen Persönlichkeitstest. Die Spanne der Forderungen reiche von kleineren Beträgen bis hin zu höheren Summen von mehreren hundert Euro und könne bis zu drei Viertel der Kosten für die gesamte abgeschlossene Vertragsdauer betragen. Die Verbraucherzentrale hält das für überhöht und nur einen weitaus geringeren Wertersatz für zulässig, etwa anteilig zur vereinbarten Dauer des Vertrags.

Eine Parship-Sprecherin verwies auf eine bevorstehende Urteilsverkündung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg, die vermutlich zugunsten der Partnervermittlung ausgehen werde. Parship wolle vermeiden, dass sich Kunden innerhalb der Widerrufsfrist um eine Vielzahl von Kontakten bemühen und Serienmails versenden, um dann kostengünstig aus dem Vertrag wieder auszusteigen. Es handele sich um eine vorbeugende Maßnahme gegen Missbrauch. Die Verbraucherzentrale steht dagegen auf dem Standpunkt, dass Parship die Kunden von der Ausübung ihres Widerrufrechts abhalte.

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