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Verwaltungsgerichtshof

Drei-Orange: T-Mobile vor Gericht abgeblitzt

T-Mobile ist vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) mit seinen Beschwerden gegen die Übernahme des Konkurrenten Orange Austria durch die 3G Austria (H3G) vorerst ins Leere gelaufen. Den Beschwerden komme keine - wie von T-Mobile beabsichtigt - aufschiebende Wirkung gegen den Orange/Hutchison-Deal zu, entschied der Verwaltungsgerichtshof.

Der VwGH begründet die Ablehnung damit, dass T-Mobile „einen ihr entstehenden unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteil nicht durch Darlegung ihrer gesamten wirtschaftlichen Situation ausreichend konkretisiert“ habe. Dem Antrag auf aufschiebende Wirkung werde daher nicht stattgegeben. Die Entscheidungen über die Beschwerden von T-Mobile sollen gesondert ergehen, heißt es in der Aussendung des VwGH.

Konkret hatte T-Mobile beim VwGH Beschwerden gegen zwei Bescheide der Telekom-Control-Kommission eingelegt, mit denen die Überlassung einzelner Frenquenznutzungsrechte und der Übergang von hundert Prozent der Anteile von Orange an Hutchison genehmigt wurden.

T-Mobile sieht sich trotz Verschiebung der Marktanteile durch den Orange-Drei-Deal mit 31,2 Prozent weiter auf dem zweiten Platz, wie es in einer Aussenund vom Dienstag heißt. T-Mobile liege acht Prozentpunkte vor Drei (23,3 Prozent). A1 hält nach der Übernahme von Yesss! demnach bei 45,5 Prozent.

 

 

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