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Wettbewerb

EU ringt um Online-Glücksspiel

Bisher ist Online-Glücksspiel in vielen Staaten rechtlich eine Grauzone. Die EU-Kommission hat dazu im Oktober einen Plan vorgelegt und gleichzeitig Staaten, gegen die bereits Vertragsverletzungsverfahren anhängig waren, um Klarstellung ersucht. Auch an Österreich richtete die EU-Behörde Fragen, ohne schon ein Verfahren zu starten. Nun sind die Antworten eingetrudelt. In den nächsten Monaten prüft die Kommission, ob sie entsprechende Maßnahmen gegen die Länder einleitet, erfuhr die APA aus Kommissionskreisen.

Monopole sind EU Dorn im Auge
Das Glücksspielrecht einzelner Staaten beschäftigt Brüssel schon lange. Viele Mitgliedsländer wollen ihre Casino- und Lotterien-Monopolisten schützen und machen daher ausländischen Anbietern den Markteintritt schwer oder unmöglich. Laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) sind Monopole im - sensiblen - Glücksspielbereich grundsätzlich erlaubt, jedoch nur, wenn in puncto Spielerschutz maßvoll vorgegangen wird.

Zum Beispiel wäre exzessive Werbung durch den nationalen Anbieter bei gleichzeitiger Marktabschottung nicht erlaubt. Das EU-Gericht hat zu dem Thema schon mehrere Urteile gefällt, auch zu Österreich. Infolge des EuGH-Spruchs zum „Fall Engelmann", ein Deutscher, der wegen illegalen Glücksspiels in Österreich verurteilt worden war, musste Österreich sein Glücksspielgesetz (GSpG) novellieren. Nunmehr müssen die Casinolizenzen in Österreich europaweit ausgeschrieben werden, früher hat diese das Finanzministerium stets freihändig an die Casinos Austria vergeben.

Trotz neuer Rechtslage herrscht bei privaten Anbietern Unmut - die Ausschreibungsbedingungen seien auf die ehemalige Monopolistin zugeschnitten, lautet die Kritik. Mitbewerber Novomatic hat wegen des GSpG bereits rechtliche Schritte gesetzt.

Situation bei Lotteriekonzession ähnlich
Ähnlich die Situation bei der Lotteriekonzession, die ebenfalls erstmals EU-weit ausgeschrieben werden musste und im Oktober 2011 erneut an die zum Casinos-Austria-Konzern gehörenden Österreichischen Lotterien ging. Auch hier hatten sich leer ausgegangene Bewerber an den österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt, wo sie aber im Jänner abgeblitzt sind.

Die Lotteriekonzession war zuvor schon Thema eines EuGH-Verfahrens: Im Fall Dickinger/Ömer - die Namen der bet-at-home-Gründer - ging es um die nationale Anerkennung von Glücksspiellizenzen aus anderen EU-Staaten. Das Gericht entschied gegen Online-Wettanbieter. Hintergrund war die strittige Frage, ob die Praxis der meisten Internet-Glücksspielkonzerne, mit einer Lizenz aus Malta oder Gibraltar ihre Dienste in der ganzen Union anzubieten, rechtens ist. Die Anbieter berufen sich dabei auf die Dienstleistungsfreiheit der EU.

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