EuGH prüft Frequenzvergabe
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Nach der Übernahme von Orange durch Hutchinson 3G hat die Telekom-Control-Kommission (TKK) entschieden, dass Drei einen Großteil der Orange-Frequenzen behalten darf. Ein Paket wurde an A1 verkauft. T-Mobile hat Beschwerde eingelegt, weil dem Unternehmen die Parteienstellung im Verfahren verwehrt wurde.
Laut T-Mobile entsteht durch die derzeitige Regelung ein Ungleichgewicht bei den UMTS-Frequenzen. Hutchinson 3G hält hier derzeit fünf Pakete, A1 vier und T-Mobile drei. Der Verwaltungsgerichtshof Wien hat den Fall jetzt an den EuGH überwiesen, mit der Bitte um ein "beschleunigtes Verfahren". Sollte der EuGH die Entscheidung der TKK kippen, müsste die Frequenzverteilung neu verhandelt werden.
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