Der Arbeitskampf in Leipzig geht weiter
Der Arbeitskampf in Leipzig geht weiter
© APA/dpa-Zentralbild/UNBEKANNT

Urteil

Gericht verbietet Streiks auf Amazon-Firmengelände

Das Arbeitsgericht Berlin entschied am Donnerstag, dass das Unternehmen nicht gehalten sei, einen gegen sich gerichteten Arbeitskampf so zu unterstützen. Verdi kann dagegen aber Berufung einlegen. Zuvor war Amazon vor dem Arbeitsgericht Pforzheim und dem Landesarbeitsgericht Stuttgart mit dem Versuch gescheitert, die Streiks per einstweiliger Verfügung verbieten zu lassen. In der Hauptsache entschied ein Berliner Gericht, weil Verdi dort seinen Hauptsitz hat. (Az. 41 Ca 15029/15)

Verdi fordert für die Mitarbeiter einen Tarifvertrag, und zwar nach den Bedingungen des Einzelhandels. Amazon lehnt das ab. Der Versandriese orientiert sich an den niedrigeren Vorgaben der Logistikbranche, liegt dabei nach eigenen Angaben aber am oberen Ende der branchenüblichen Löhne. Seit 2013 kommt es deshalb immer wieder zu Streiks an den deutschen Amazon-Standorten. In Pforzheim hatte Verdi zuletzt am 24. März zum Streik aufgerufen. An dem Standort arbeiten laut Verdi rund 700 Menschen.

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