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Nicht erlaubt

Höchstgericht bestätigt ORF-Facebook-Verbot

Im Juni hatte der VwGH dem ORF im Streit um insgesamt 39 Facebook-Seiten aufschiebende Wirkung eingeräumt. Ob der ORF seine Facebook-Auftritte nun umgehend wieder einstellen muss, war zunächst nicht klar. Der ORF kündigte eine Stellungnahme im Lauf des Tages an.

Beschränkung
Der Verwaltungsgerichtshof kam, wie schon vor ihm der BKS und die Medienbehörde KommAustria, zu dem Schluss, dass es das Ziel des Gesetzgebers war, „derartige Online-Angebote aus Wettbewerbsgründen grundsätzlich anderen Medienunternehmen vorzubehalten". Facebook sei ein weltweit stark verbreitetes und populäres soziales Netzwerk, das Formen der digitalen Kommunikation ermögliche, „die der Gesetzgeber dem ORF nur beschränkt und im Hinblick auf soziale Netzwerke nur insofern zubilligen wollte, als ein Zusammenhang mit der eigenen tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung besteht".

Die Vorgeschichte
Medienbehörde KommAustria und Bundeskommunikationssenat (BKS) hatten im Frühjahr 2012 festgestellt, dass die Facebook-Aktivitäten des ORF nicht mit dem ORF-Gesetz im Einklang sind. Die KommAustria hatte im November 39 entsprechende Facebook-Angebote des öffentlich-rechtlichen Senders beanstandet, der ORF beim BKS dagegen Beschwerde eingelegt. Dieser lehnte die ORF-Berufung Anfang Mai als unbegründet ab, woraufhin sich ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz an Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof wandte. Der VfGH lehnte eine aufschiebende Wirkung ab, der VwGH räumte diese ein. Das entsprechende Verfahren vor dem VfGH ist noch anhängig.

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