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Antrag

LTE-Auktion: Drei blitzt bei Verwaltungsgerichtshof ab

Der Mobilfunkanbieter "3" (Hutchison) muss bis Weihnachten 330 Mio. Euro für die LTE-Frequenzen an den Bund zahlen. Die Beschwerde dagegen hat keine aufschiebende Wirkung, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) am Freitag.

"3" hatte einen unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteil durch die Zahlung geltend gemacht. So hat "3" Veränderungen im Bereich der Frequenznutzung infolge des bekämpften Bescheids, insbesondere betreffend das Verhältnis zu den anderen Marktteilnehmern, auch im Zusammenhang mit der Versorgung von Kunden, als Teil dieses wirtschaftlichen Nachteils gesehen.

Unkonkret

Allerdings war das dem VwGH zu wenig konkret: "Mit dem Argument, dass die sofortige Umsetzung des Bescheides dem zwingenden öffentlichen Interessen an einem funktionierenden Wettbewerb zuwiderliefe, was die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung geradezu verlange, gelingt es der Beschwerdeführerin nicht, zu konkretisieren, worin für sie der unverhältnismäßige Nachteil gelegen wäre." Dem Antrag wurde daher nicht stattgegeben, so das Gericht.

Gegen die Auktion laufen noch weitere Einsprüche von "3" und T-Mobile Austria, die Telekom Austria (A1) will dem Vernehmen nach nicht berufen. Die Versteigerung hatte zwei Milliarden Euro in das Bundesbudget gespült. Die Branche hatte allerdings gehofft eine Milliarde als Breitbandförderung wieder zurück zu bekommen - im Regierungsprogramm steht davon aber nichts. Die Telekom Austria, die zu 28 Prozent den Österreicherinnen und Österreichern gehört, hat neben liquiden Mitteln auch bereits den Finanzmarkt angezapft um die eine Milliarde Euro aufzutreiben, die sie zahlen muss.

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