Philips muss 2,9 Millionen Euro Strafe zahlen
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Philips hat nach Angaben des Kartellgerichts von 2009 bis 2012 mit dem Handel die Preise bei Produkten wie Küchengeräten oder Körperpflegeapparaten abgesprochen. Da die Parteien auf Rechtsmittel verzichtet haben, sei die Entscheidung des Kartellgerichts rechtskräftig, heißt es am Dienstag in einer Aussendung der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB).
Auslöser der Ermittlungen waren unter anderem Beschwerden von Online-Händlern. Im Herbst 2012 führte die BWB eine Hausdurchsuchung bei Philips Austria durch. Im Jänner 2013 filzte die BWB die Elektrohandelskette MediaMarkt/Saturn. In diesem Verfahren werde weiter ermittelt.
- Preisabsprachen: Strafe gegen Philips gefordert
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