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Urteil

Samsung: 1,05 Mio. Euro Strafe wegen Preisabsprachen

Der Elektronikkonzern Samsung muss wegen illegaler Preisabsprachen in Österreich eine Kartellstrafe von 1,05 Mio. Euro zahlen. Das Kartellgericht habe am 9. September gegen die Samsung Electronic Austria GmbH ein Bußgeld verhängt, teilte die ermittelnde Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Mittwoch auf ihrer Webseite mit. Es geht unter anderem um Fernseher, Notebooks, Tablets und Bildschirme.

Wie die BWB erklärt, betrafen die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen vertikale Abstimmungsmaßnahmen mit österreichischen Wiederverkäufern. Samsung habe zwischen April 2009 und Mai 2014 die Preise abgesprochen. Teilweise seien die Händler aufgefordert worden, die Online-Verkaufspreise zu erhöhen. Neben Unterhaltungselektronik waren auch Kühlschränke, Waschmaschinen und Staubsauger-Roboter betroffen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Längere Untersuchung

Samsung habe mit den Behörden kooperiert und bereits vor den Ermittlungen Maßnahmen gesetzt, um künftige Verstöße hintanzuhalten. Das habe sich bei der Berechnung der Strafhöhe mildernd ausgewirkt, so die BWB. Kartellstrafen in Millionenhöhe sind in Österreich eher selten, erst kürzlich fasste der Kamerahersteller Nikon wegen ähnlicher Vergehen eine Geldbuße von 170.000 Euro aus. Den Rekord der höchsten Geldstrafe hält seit vergangenen Freitag der Lebensmittelhändler Spar, der wegen Preisabsprachen bei Milch, Käse und Co. vom Höchstgericht zu einer Strafe von 30 Mio. Euro verdonnert wurde.

Die BWB hat den Elektronikhandel im Internet seit einiger Zeit im Visier. Bisher wurden aus der Branche sieben Unternehmen verurteilt. Zusammen machen die Geldbußen über 6,2 Mio. Euro aus. Die Elektrohandelskette MediaSaturn musste 1,23 Mio. Euro zahlen, Philips wurde 2013 zu 2,9 Mio. Euro verurteilt.

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