© Fotolia

Einigung

Universal legt Rechtsstreit mit Musikern wegen Downloads bei

Der weltgrößte Musikkonzern Universal hat einen jahrelangen Rechtsstreit über die Beteiligung von Künstlern an der Online-Vermarktung von Songs mit einem Vergleich beigelegt. Wie das Unternehmen am Dienstag (Ostzeit) mitteilte, erklärte sich Universal bereit, 11,5 Millionen Dollar (10,8 Millionen Euro) zusätzlich für die betroffenen Künstler bereitzustellen.

Außerdem werde die Beteiligung der Musiker am Online-Verkauf ihrer Songs als Downloads oder Klingelöne künftig um zehn Prozent erhöht.

Einige Musiker, darunter Chuck D von der Hip-Hop-Band Public Enemy, hatten Universal bereits 2011 wegen seiner Vergütungspraxis verklagt. Das Unternehmen stufte wie andere Musikkonzerne Musik-Downloads als „Verkäufe“ ein, an deren Erlös die Künstler wie bei CDs oder Schallplatten in der Regel mit etwa 15 Prozent beteiligt sind. Die Kläger argumentierten aber, bei der Online-Vermarktung werde kein materielles Produkt hergestellt. Daher handele es sich um Lizenzen, von denen die Künstler wie üblich die Hälfte bekommen müssten.

Universal bleibt Position treu

Im Zuge der Einigung mit den Beschwerdeführern gab Universal seine Position nicht auf: „Auch wenn wir sicher sind, dass wir angemessene Beteiligungen an den digitalen Downloads bezahlt und den Vertragsbedingungen entsprochen haben, sind wir froh, diese Angelegenheit einvernehmlich beizulegen und weitere Rechtsstreitskosten zu vermeiden“, erklärte das Unternehmen. Der Anwalt Len Simon sagte im Namen der Kläger, die Einigung sei „eine faire Beilegung dieses Streits“.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare