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Deutschland

Urteil: Samsung darf Galaxy 10.1N vertreiben

Der 20. Zivilsenat wies einen Antrag von Apple ab, den Vertrieb des bereits veränderten Tablet-Computers Samsung Galaxy 10.1 N in Deutschland und Europa zu untersagen. Während das Galaxy 10.1 N also nun in Deutschland und Europa vertrieben werden darf, folgte das OLG im Falle des Modells Galaxy 7.7 dem Urteil des Landgerichtes und verbot den europaweiten Vertrieb. In Deutschland wird dieses Modell nicht angeboten.

Der iPad-Entwickler wirft den Südkoreanern vor, geschützte Design-Muster zu verletzen. Nach der Niederlage vor dem Düsseldorfer Landgericht im Februar war Apple in die Berufung gezogen.

Samsung und Apple, der Hersteller von iPhone und iPad, sind bei Smartphones und Tablet-PC erbitterte Konkurrenten. Die beiden Firmen klagen wegen angeblicher Patentverletzungen in zahlreichen Ländern gegeneinander.

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