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Online-Handel

Wirtschaftskammer: Neue Idee zur Besteuerung von Amazon

Nachdem Österreich und 67 weitere Länder dieser Tage eine OECD-Vereinbarung zum Kampf gegen Steuertricks globaler Konzerne (BEPS) unterzeichnet haben, sieht die Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer darin nur einen Zwischenschritt gegen Steuervermeidung. Vor allem bezogen auf den Versandhandel ist die Handelssparte kritisch und hat eine neue Idee zur Besteuerung von Online-Handelsgiganten.

Am Beispiel von Amazon führt die Wirtschaftskammer-Handelssparte in einer Aussendung am Freitag ein Beispiel an, warum die neue Regel für Österreich beim Versandhandel nur auf den ersten Blick positiv sei. Zwar wird durch das BEPS-Abkommen gegen Steuervermeidung und Gewinnverschiebung (unter anderem) der Begriff der Betriebsstätte modifiziert, wodurch sogenannte Hilfsstätten von Versandhändlern wie Amazon zu steuerpflichtigen Betriebsstätten werden. Die Handelssparte begrüßt auch, dass die internationalen Versandhandelsgiganten künftig die Ertragssteuer am Sitz der Lager entrichten müssen.

Aber: Ausländische Internethändler haben in Österreich gar keine Auslieferungslager. „Der österreichische Staat lukriert also keine Mehreinnahmen und österreichische Unternehmen, die in benachbarten Ausland Auslieferungslager haben, unterliegen einem höheren Risiko, im Nachbarland steuerpflichtig zu werden“, gibt die Handelssparte der Wirtschaftskammer zu bedenken.

Besteuerungsrecht

„Eine Lösung aus Sicht des Handels wäre zum Beispiel, einen Besteuerungsanknüpfungspunkt in Österreich durch die Online-Präsenz zu schaffen“, so Iris Thalbauer, Geschäftsführerin der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich. „Konkret könnte nach Überschreitung einer bestimmten Umsatzschwelle oder einer bestimmten Anzahl an online abgeschlossenen Verträgen ein Besteuerungsrecht in Österreich begründet werden. Hier werden wir als Bundessparte Handel auf eine praxisnahe Lösung im Finanzministerium drängen.“

Vielleicht kommt die Wirtschaftskammer mit ihrem Ziel einer praxisnahen Lösung noch rechtzeitig, sollten sich die Regierungsparteien zu neuen, zusätzlichen Vorgangsweisen gegen Steuervermeidung und -hinterziehen durchringen. Sowohl SPÖ als auch ÖVP stellten dieser Tage Ideen dafür vor.

SPÖ-Entwurf in Arbeit

Die SPÖ arbeitete eigenständig einen Gesetzesentwurf aus, den sie ins Finanzministerium geschickt hat, „um den Druck zu erhöhen“, wie Klubobmann Andreas Schieder erst gestern sagte. Die Sozialdemokraten fordern die Umsetzung nationaler Maßnahmen am Wege eines Gesetzes („Gewinnverschiebungs-Bekämpfungsgesetz“, das das Körperschaftssteuergesetz, das Unternehmensgesetzbuch und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz ändern würde) noch vor den Neuwahlen. Ein Beschluss im Herbst gehe sich aus, wenn man sich noch vor dem Sommer einige.

Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) präsentierte eine Reihe von international notwendigen Maßnahmen, für die sich Österreich einsetze und erläuterte auch nationale Schritte, die in Umsetzung seien. National biete sich beispielsweise die Umsetzung eines Registers an, das wirtschaftliche Eigentümer zeigt („Wirtschaftlicher Eigentümer Registergesetz“, WiEReG). Dieses solle einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorfinanzierung leisten.

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