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Prozess

19-jähriger Salzburger wegen Nacktfotos vor Gericht

Laut Anklage hat sich der 19-Jährige von einer 13-Jährigen pornografische Fotos per WhatsApp schicken lassen und diese auf Facebook gestellt. Am Montag stand er wegen versuchten sexuellen Missbrauchs Unmündiger, pornografischer Darstellung Minderjähriger und versuchter Nötigung vor einem Schöffengericht in Salzburg. Der Bursch beteuerte seine Unschuld.

Laut Staatsanwalt Andreas Allex hatte der Beschuldigte über das tatsächliche Alter des Mädchens Bescheid gewusst, was der 19-Jährige bei der Verhandlung am Landesgericht aber bestritten hat. Er habe das Mädchen im Sommer 2015 beim Baden kennengelernt. Diese habe dann über eine Freundin seine Handynummer erhalten und ihm dann geschrieben, schilderte der Angeklagte. „Sie hat gesagt, sie ist 16 Jahre alt.“

"Wollte wissen, wie weit sie geht“

Nach einer zunächst harmlosen Kommunikation, wo auch Symbole wie Smileys und Herzchen verschickt wurden und die 13-Jährige angeblich geschrieben hat, dass sie in den Angeklagten verliebt sei, soll der 19-Jährige von ihr verlangt haben, ihm Nacktfotos zu übermitteln, auf denen sie ihr Geschlechtsteil zeigt. Warum macht man so etwas, noch dazu wenn man selbst eine Freundin hat, wollten die beiden Richterinnen des Schöffensenates wissen. Der Bursch sah das Ganze offenbar sportlich: „Es gibt eigentlich keinen Grund dafür. Ein Freund hat mir auch einmal solche Fotos geschickt. Vielleicht wollte ich wissen, ob ich das auch schaffen würde. Es ist ein Reiz da, wie weit geht die?“, antwortete der 19-Jährige. Mit Pornografie hätten die Fotos nichts zu tun, es sei keine sexuelle Handlung dargestellt worden, erklärte Verteidiger Kurt Kozak.

Jedenfalls habe er mit den Nacktfotos nichts vorgehabt, nur ein Freund habe diese zufällig auf seinem Handy gesehen, sagte der Beschuldigte zur vorsitzenden Richterin Madeleine Vilsecker. „Ich habe die Fotos nicht weiter geschickt und nicht auf Facebook gestellt“, beteuerte er. Dann klärte er noch das Gericht auf, was es mit dem Nötigungs-Vorwurf des Staatsanwaltes auf sich hatte. Dieser lastete ihm an, er habe der 13-Jährigen und deren Freundin gedroht, falls sie „Scheiße“ herumerzählen würden, würde er sie kaltstellen. Mit „Kaltstellen“ habe er gemeint, er würde „alles aufdecken, alles klarstellen“, weil die Mädchen erzählt hätten, er habe auch Sex mit ihnen gehabt, erklärte der Salzburger.

Der Verteidiger forderte einen Freispruch oder ein mildes Urteil. Er sagte, die angeklagten Tatbestände des sexuellen Missbrauchs und der pornografischen Darstellung seien nicht erfüllt worden. Der Bursch habe die Fotos auch nicht ins Internet gestellt. Zudem würde der Nötigungs-Vorwurf nicht zu Recht bestehen. Die Privatbeteiligten-Vertreterin gab aber zu bedenken, dass der Beschuldigte die Verliebtheit einer 13-Jährigen dramatisch ausgenutzt habe. Sie forderte für das Mädchen einen symbolischen Teilschmerzensgeldbetrag von 200 Euro.

Fälle häufen sich

Ein Urteil könnte noch am Montag gesprochen werden. Eine Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg hatte in der Vorwoche erklärt, dass sich derartige Fälle derzeit häufen würden und sich junge Mädchen der Tragweite ihres Handelns nicht bewusst sind, wenn sie Nacktfotos versenden.

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