File-Sharing

30 Euro Schadenersatz für File-Sharing

15 Euro kosten jeweils das Lied "Engel" von Rammstein und "Dreh dich nicht um" von Westernhagen einen Angeklagten, der vom Landgericht Hamburg verurteilt wurde. Die beiden Musikstücke hatte der Beklagte vor vier Jahren, damals 16-Jährig, auf eine Internettauschbörse gestellt. Nun wurde er vom Landgericht Hamburg verurteilt, weil er "Musikstücke unerlaubt kopiert und in das Internet gestellt hat".

Die zu leistenden Schadenersatzzahlungen liegen weit unter den Forderungen der Inhaber der Tonträgerherstellerrechte. Die Klägerinnen hatten wegen unerlaubter Nutzung einen Schadenersatz von 300 Euro pro Aufnahme gefordert. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass bei der Höhe des Schadenersatzes beachtet werden müsse, "was vernünftige Parteien bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrags als angemessene Lizenzgebühr für die Nutzung der Musikaufnahmen vereinbart hätten". Diese könne allerdings nur geschätzt werden, da es keinen Tarif für die Nutzung gäbe. Da der Vorfall bereits vier Jahre zurückliegt und daher laut Gerichtsbeschluss "nur noch eine begrenzten Nachfrage angenommen werden könne", welche sich einer Schätzung zufolge in Form von maximal 100 Downloads pro Titel äußerte, muss der Verurteilte nun 15 Euro pro Musikstück bezahlen.

Weitergehende Schadenersatzforderungen und die Schadenersatzklage gegen den Vater des Beklagten wurden zurückgewiesen. Erhoben waren sie geworden, da der damals Jugendliche den Internetanschluss seines Vaters benutzt hatte, um die Musiktitel auf der File-Sharing-Plattform anzubieten, wovon sein Vater nichts gewusst hatte.

(futurezone)

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