Die Warnung der Berliner Anwaltskammer
Die Warnung der Berliner Anwaltskammer
© Scrennshot, Rechtsanwaltskammer Berlin

Vergleichszahlung

Abmahnung: Betrüger fordern 950 Euro für Pornoverbreitung

Mehrere österreichische Adressen, vor allem Unternehmen, dürften in den letzten Tagen ein Schreiben per Fax erhalten haben, in dem ein Berliner Rechtsanwalt Jörg Schmidt die Adressaten aufgrund einer Urheberrechtsverletzung abmahnt. Im Brief heißt es, der Empfänger habe einen Erotikfilm widerrechtlich über seinen Internetanschluss verbreitet. Eine Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrags von 950 Euro werden gefordert. Laut einem Blogeintrag des Wiener Anwalts Johannes Öhlböck handelt es sich bei dem Schreiben um einen aufwendigen Betrugsversuch.

Professioneller erster Eindruck

Mehrere Indizien hinterlassen zunächst den Eindruck, als handle es sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Schmidt um eine legitime Kanzlei. Das Schreiben wirke authentisch, so Öhlböck in seiner Stellungnahme. Der Internetauftritt von Rechtsanwalt Jörg Schmidt ist professionell ausgearbeitet. Die Website beinhaltet viele Informationen wie Kontaktdaten und ein ausführliches Impressum. Die Kanzlei ist außerdem mit Öffnungszeiten, Adresse und Telefonnummer beim Firmenverzeichnis Cylex zu finden. Auch die in der Abmahnung erwähnte Erotikwebsite abbywinters.com existiert.

Kanzlei existiert nicht

Dass die Kanzlei nicht wirklich existiert, lässt sich relativ leicht herausfinden. Bei Anruf der angeführten Telefonnummer kommt man nur in eine Warteschleife, die Fotos auf der Website sind käuflich erwerbbare Stock-Fotos und an der Adresse in Berlin findet man zwar eine Anwaltskanzlei, jedoch niemanden, der einen Jörg Schmidt kennt. Mittlerweile warnt die Rechtsanwaltskammer Berlin online vor der Kanzlei Schmidt.

Der Wiener Experte Johannes Öhlböck geht davon aus, dass es sich um einen versuchten Betrug handelt und rät allen Betroffenen davon ab, den Forderungen nachzukommen.

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Moritz Blei

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