
Abschlagszahlungen bei vorzeitiger Kündigung rechtswidrig
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Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung sind die Vertragsbedingungen der T-Mobile-Tochter tele.ring, die bei vorzeitiger Kündigung von Mobilfunkverträgen neben des für die Vertragsdauer ausstehenden Entgeltes auch eine „Abschlagszahlung“ von 80 Euro vorsehen. Die Regelung sei unwirksam, urteilte das Oberlandesgericht Wien. Eine Revision gegen das Urteil sei aber zulässig.
Das Gericht sieht eine solche Abschlagszahlung, die auch in den Vertragsbedingungen anderer Anbieter zu finden ist, als gröblich benachteiligend an. Darüber hinaus sei es für Kunden überraschend, dass sie bei Verzicht auf einen Teil der Leistung durch die Abschlagszahlung mehr bezahlen müssten, als jene Kunden, die die Leistung bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer in Anspruch nehmen würden. Da der Regelung nicht die Funktion eines Schadensausgleiches zukomme, sei sie rechtswidrig, urteilte das Gericht.
„Es ist erfreulich, dass die Gerichte mit dieser Kunden-Abzocke nun Schluss machen“, sagte VKI-Anwalt Peter Kolba. Der VKI klagte T-Mobile im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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