Wer über Airbnb vermietet, muss künftig in Österreich an Gemeinden Gebühren abführen
Wer über Airbnb vermietet, muss künftig in Österreich an Gemeinden Gebühren abführen
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Österreich

Airbnb: Wer vermietet, muss Steuern an Gemeinde zahlen

Über Airbnb waren Ende 2016 nach Firmenangaben rund 17.000 Unterkünfte in Österreich gelistet. Davon werden rund 10 Prozent länger als 180 Tage im Jahr vermietet. Derzeit müssen die Vermieter selbst die Ortstaxe abführen, was oft nicht passiert. Künftig sollen die Plattformen die Tourismusabgabe einheben oder Daten liefern. Auch das Finanzamt will bei Kurzzeit-Vermietern genauer hinsehen.

Wien - Airbnb muss melden

In der Bundeshauptstadt ist im März ein Gesetz in Kraft getreten, dass Vermittlungsplattformen verpflichtet, die Kontaktdaten und Adressen der bei ihnen registrierten Unterkünfte der Stadt Wien zu melden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Ortstaxe abgeführt wird. Derzeit gilt eine halbjährige Übergangsfrist, ab Mitte August müssen die Daten übermittelt werden. Derzeit laufen aber noch Gespräche mit den unterschiedlichen Anbietern, hieß es aus dem Wiener Rathaus zur APA.

Salzburg - Wohnungsknappheit

Ein Dutzend Verfahren gegen Vermieter sind in der Stadt Salzburg anhängig, die illegal auf Online-Portalen wie Airbnb vermietet haben. "Nach bestehender Rechtslage müssen wir den Beweis erbringen, dass eine Vermietung touristisch und dauerhaft erfolgt. Das ist schwierig, auch weil oft Firmen oder Agenturen dazwischengeschaltet sind", sagte Alexander Würfl, neuer Leiter des Baurechtsamts der Stadt Salzburg.

In der Stadt Salzburg sind Wohnungen sehr knapp. Derzeit ist die touristische Nutzung von Wohnungen in Salzburg verboten, wenn sich in einem Gebäude mehr als fünf Einheiten befinden. Theoretisch drohten bei Verstößen Verwaltungsstrafen bis zu 25.000 Euro - exekutiert wird das in dieser Höhe aber nicht einmal annähernd. Das Landesverwaltungsgericht hat im Dezember 2016 etwa eine Beschwerde eines Vermieters gegen eine Geldstrafe in der Höhe von 500 Euro abgewiesen. Ein Mann hatte seine Wohnung seit 2014 vermietet und nie Gebühren abgeführt. Nach Nächtigungen hatten immerhin 189 Gäste das Quartier bewertet.

In Salzburg erhofft sich die Politik vor allem durch das neue Raumordnungsgesetz - es soll mit 1. Jänner 2018 in Kraft treten - mehr Möglichkeiten gegen die Vermietung auf Online-Plattformen. Die geplanten Vorschriften richten sich zwar nicht explizit gegen Airbnb & Co, die Privatzimmervermietung wird aber neu an den Hauptwohnsitz gekoppelt. "Wer in Zukunft die eigene Wohnung oder ein Zimmer vermietet, darf das", sagte Würfel. Zusatz: "Wenn der Gast Ortstaxe und der Vermieter Steuern zahlt." Der Besitz einer Wohnung rein für die touristische Vermietung wird verboten.

Alleine die Zahl der über Airbnb angebotenen Wohnungen wird in Salzburg auf etwa 800 geschätzt. Die Politik beklagt, dass in der Landeshauptstadt Immobilien bereits nur für die Vermietung über Online-Plattformen erworben oder gebaut werden. Das belastet den angespannten Wohnungsmarkt in der Stadt - und treibt die Preise weiter in die Höhe.

Tirol verhandelt noch

In Tirol setzt man weiter auf Verhandlungen mit den Online-Zimmervermittlern. Die Gespräche über eine angestrebte "automatisierte Kurtaxen-Abgabe" würden weiter andauern, aber ein Ende sei "in Sicht", sagte der Fachgruppenobmann der Hotellerie in der Wirtschaftskammer Tirol, Mario Gerber.

In Kürze werde es Neuigkeiten bzw. ein Konzept geben, zeigte sich Gerber optimistisch. Es sei in Tirol schwer, alle "Player" an einen Tisch zu bekommen, aber man sei in Gesprächen mit den "touristischen Leistungsträgern". Näheres wollte Gerber mit Verweis auf die Verhandlungen nicht sagen. Der Tiroler Tourismus-Vertreter hatte zu Beginn des Jahres erklärt, dass nach Inkrafttreten einer solchen Lösung "viele Anbieter ins Legale wechseln" würden.

Steiermark - Vorbild Wien

In der Steiermark soll das Nächtigungsabgabegesetz adaptiert werden, damit künftig Gleichberechtigung zwischen dem gewerblichen Sektor und dem Shared-Economy-Sektor herrscht. Es sollen auch Online-Zimmervermittler eingebunden werden, indem sie Zahlen über Buchungen liefern. Die Nächtigungsabgabe soll auch bei privater Unterkunft-Bereitstellung eingehoben werden, so der Plan.

Die entsprechende Gesetzesnovelle ist seit Monaten in Planung und befinde sich derzeit in "Endabstimmung", hieß es aus dem Büro von LHStv. Michael Schickhofer. In rund zwei Wochen soll diese abgeschlossen sein und die Novelle noch vor dem Sommer in Begutachtung gehen, um später im Landtag beschlossen zu werden. Inhaltlich halte man sich an den Wiener Entwurf.

Oberösterreich - Neues Tourismusgesetz

Bisher waren private Zimmervermittlungsplattformen vor allem in Wien, Salzburg, Graz und Innsbruck ein Thema, nun spürt auch die Tourismusbranche in Oberösterreich den Mitbewerb. Das neue Tourismusgesetz, das derzeit in Begutachtung ist, soll auf die neue Situation reagieren. So will man auch dem Wunsch der Tourismusbranche nach mehr Fairness nachkommen.

Der Entwurf des neuen oberösterreichischen Tourismusgesetzes sieht vor, dass die für die Einhebung der Ortstaxen zuständige Behörde die Plattformen dazu auffordern kann, Namen und Kontaktdaten der Unterkunftsgeber weiterzuleiten, hieß es aus dem Büro des zuständigen LHStv. Michael Strugl (ÖVP). Alternativ kann die oö. Tourismusbeitragsstelle mit einer Plattform vereinbaren, dass die Ortstaxe direkt von der Plattform verrechnet wird.

Niederösterreich - Airbnb-Vermieter müssen sich melden

Auch Niederösterreich hat mit einer Novelle des Tourismusgesetzes auf Plattformen wie Airbnb reagiert. Seit Jahresbeginn ist - neben Übernachtungen in Hotels, Pensionen und Privatzimmern - auch bei Gästenächtigungen "im Rahmen der entgeltlichen Überlassung sonstiger Privatunterkünfte bzw. Zimmer" Nächtigungstaxe von den Beherbergern einzuheben. Dies bezieht sich auch auf die Vermietung von Wohnungen bzw. Zimmern auf Online-Plattformen. Auch ein Interessentenbeitrag ist zu entrichten.

Anbieter, die sich bei einer Online-Plattform registrieren, müssen dies nun schriftlich und binnen drei Tagen an die Gemeinde melden. Auch die tatsächlich erfolgte Beherbergung ist innerhalb dieser Frist bekannt zu geben. Verstöße können mit Verwaltungsstrafen bis zu 360 Euro, im Wiederholungsfall mit bis zu 1.090 Euro geahndet werden. Die Kontrolle über die Gästenächtigungen in allen Unterkünften und somit auch bei Vermietern, die über Online-Plattformen anbieten, obliege den Gemeinden, hieß es aus dem Büro von NÖ Tourismuslandesrätin Petra Bohuslav (ÖVP) auf Anfrage. Über etwaige Verwaltungsstrafverfahren sei nichts bekannt.

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