Megaupload: Gefahr für heimische User
Megaupload: Gefahr für heimische User
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Dotcom

Akten beweisen "doppeltes Spiel" mit Megaupload

Diese Woche wurden erstmals FBI-Akten veröffentlicht, die ein neues Licht auf den Fall Megaupload werfen. Demnach wurde Megaupload im Jahr 2010 von der Heimatschutzbehörde per Durchsuchungsbefehl daran gehindert, urheberrechtlich geschütztes Material zu löschen. Die 39 betroffenen Dateien seien Teil einer Ermittlung gegen die Videoplattform NinjaVideo gewesen, die ähnlich wie Kino.to aufgebaut war und vor dessen Schließung knapp sechs Millionen Besuche pro Monat verzeichnete. Absurderweise wurden 36 der 39 betroffenen Filme Anfang 2012 als Argument für die Beschlagnahmung der Domain aufgezählt, die schlussendlich auch bewilligt wurde.

Erfolgreiche, gefährliche Zusammenarbeit
Auch sonst hat sich Dotcom zufolge Megaupload in der Zusammenarbeit mit den US-Behörden sehr kooperativ gezeigt. Daher bezeichnete Dotcom auch die ersten freigegebenen Dokumente als "Jackpot", da sie das doppelte Spiel, das mit Megaupload gespielt wurde, aufzeigen würden. "Wir haben stets kooperiert, auf Abmahnungen angemessen reagiert und uns als verantwortungsbewusstes Unternehmen platziert", sagte Dotcom gegenüber dem New Zealand Herald, einer neuseeländischen Tageszeitung.

Das resultierte bereits 2010 in der Festnahme von Hana Amal "Queen Phara" Beshara, der Betreiberin von NinjaVideo, die zu 22 Monaten Haft sowie einer Geldstrafe von 256.000 US-Dollar verurteilt wurde. Dennoch hatte Dotcom offenbar bereits kurz danach erste Bedenken, da er in einigen Mails an Megaupload-Mitarbeiter einen Wechsel auf eine Domain aus Hong Kong oder Kanada vorschlug, da die Vorgehensweise der USA "eine erhebliche Gefahr für unser Geschäft darstellen."

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