Die eigene Wohnung darf in Berlin ohne Sondererlaubnis ab 1. Mai nicht mehr als Ferienwohnung vermietet werden.
Die eigene Wohnung darf in Berlin ohne Sondererlaubnis ab 1. Mai nicht mehr als Ferienwohnung vermietet werden.
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Zimmervermittler

Berlin: Online-Portal klagt gegen Ferienwohnungsverbot

Das Online-Portal zur Vermittlung von Ferien-Appartements, Wimdu, hat gegen das ab Mai geltende Verbot von privaten Ferienwohnungen in Berlin geklagt. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte am Donnerstag den Eingang einer Klage gegen die Stadt.

„Wir sind vorsichtig optimistisch, dass es uns gelingt, diese ungerechte Regelung auszuhebeln“, erklärte Wimdu-Justiziar Peter Vida. Nicht wenige der Gastgeber des Online-Portals würden durch das neue Gesetz „in ihren Grundrechten verletzt und in ihrer Existenz bedroht.“ Ferienwohnungen hätten in einer „offenen und pluralen Stadt wie Berlin“ eine Existenzberechtigung.

Zweckentfremdungsgesetz

Hintergrund der Klage ist das sogenannte Zweckentfremdungsgesetz. Es ist in Berlin schon seit längerem in Kraft und verschärft sich ab dem 1. Mai. Künftig ist es in der Hauptstadt verboten, die eigene Wohnung ohne Sondererlaubnis gegen Geld als Ferienwohnung anzubieten. Einzelne Zimmer in der eigenen Wohnung dürfen dagegen auch weiter vermietet werden.

Darüber hinaus werden Vermittler-Portale wie Wimdu oder Airbnb verpflichtet, den Behörden Auskunft über die Vermieter zu geben. Mit dem Gesetz will die Stadt Berlin, der die zahlreichen privaten Ferienwohnungen ein Dorn im Augen sind, etwas gegen steigende Mieten und knappen Wohnraum unternehmen.

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