Zahnarzt
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© dpa-Zentralbild/Hans Wiedl

Deutschland

Bewertungsportale müssen strenger prüfen

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gab damit am Dienstag einem Zahnarzt aus Berlin Recht, der beim Internetportal Jameda im Jahr 2013 eine extrem schlechte Bewertung eines Nutzers erhalten und vergeblich auf Löschung geklagt hatte. Das Urteil hat weitreichende Folgen auch für andere Internetportale, die ihre Prüfprozesse nun anpassen müssen, sagte eine BGH-Sprecherin.

Im vorliegenden Fall hatte der angebliche Patient dreimal die Note sechs vergeben und dem Mediziner damit eine Durchschnittsnote von 4,8 verpasst. Das wollte der Arzt nicht hinnehmen und verlangte Beweise dafür, dass der Patient tatsächlich bei ihm behandelt worden war. Dieser Prüf- und Nachweispflicht sei Jameda nicht ausreichend nachgekommen, hieß es am Dienstag vor dem BGH.

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