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British Library schafft digitales Gedächtnis

„Wir haben schon viel Material verloren, weil es in das digitale schwarze Loch des 21. Jahrhunderts gefallen ist und wir es nicht erfasst haben", sagte die Projektleiterin Lucie Burgess. Deswegen würden in den nächsten Monaten 4,8 Millionen Internetauftritte erfasst und ausgewertet - und das decke noch lange nicht das Gesamtangebot im Netz ab. „Es handelt sich vielmehr um eine Momentaufnahme", erläuterte Lucie Burgess.

Den Startschuss für das Projekt liefert eine gesetzliche Bestimmung, die an diesem Samstag in Kraft tritt. Damit erhalten britischen Bibliotheken nämlich das Recht, nicht nur Kopien von gedruckten, sondern auch von elektronischen Dokumenten einzufordern.

„Es ist richtig, dass langjährige Regelungen jetzt auf den neuesten Stand des 21. Jahrhunderts gebracht werden und erstmalig auch die digitalen Publikationen des Vereinten Königreichs abgebildet werden", kommentierte Kulturminister Ed Vaizey. Das Parlament hatte das Gesetz namens „Legal Deposit Libraries Act" im Jahr 2003 beschlossen. Bisher mussten britische Bibliotheken bei jedem gewünschten Webinhalt zunächst den Urheber um Erlaubnis fragen.

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