Nicht nur junge Mädchen verschicken erotische Nackt-Fotos von sich selbst, sondern auch Buben. Was das für Konsequenzen haben kann, zeigt der jüngste Vorfall in Großbritannien.
Nicht nur junge Mädchen verschicken erotische Nackt-Fotos von sich selbst, sondern auch Buben. Was das für Konsequenzen haben kann, zeigt der jüngste Vorfall in Großbritannien.
© dpa/Julian Stratenschulte

Großbritannien

Bub wegen Nackt-Selfie polizeilich vorgemerkt

Das Verschicken und Tauschen eigener Nacktaufnahmen über das Internet und Handy nennt man Sexting. Für Jugendliche ist das heutzutage ganz normal, rund die Hälfte der 14- bis 18-Jährigen hat schon einmal so ein Foto von sich an andere geschickt.

Snapchat-Nachricht gespeichert

Dieses Verschicken wurde jetzt einem 14-jährigen Buben in Großbritannien zum Verhängnis. Er verschickte ein Nacktfoto von sich an ein Mädchen seiner Schule – via Snapchat. Die Nachricht war dabei so eingestellt, dass sie nach wenigen Sekunden wieder vom Bildschirm verschwindet, doch das Mädchen speicherte das Nackt-Selfie ihres Schulkollegen und verschickte es an die ganze Schule, wie BBC berichtet.

So wurde der Vorfall in der ganzen Schule bekannt. Weil die Schule den Vorfall an die Polizei gemeldet hat, musste diese nun aktiv werden. Was folgte, war ein Eintrag in die Polizeidatenbank DBS (früher: CRB), der zehn Jahre lang gespeichert bleibt. Das Verschicken seines Nackt-Selfies wurde als "Verbrechen" vermerkt.

Schüler fühlt sich gedemütigt

Mit diesem Eintrag in der Polizeidatenbank könnte der 14-Jährige später auch im Job Probleme bekommen. Etwa, wenn er etwa einen Job im Bereich Kinderbetreuung oder als Lehrer annehmen möchte, würde er diesen aufgrund des DBS-Eintrags mit großer Sicherheit nicht bekommen.

Für die Mutter des Schülers eine Katastrophe. Für den Schüler selbst steht erst einmal die Erniedrigung im Vordergrund. Er fühle sich gedemütigt und er wisse, dass es an der Schule noch immer einige Mitschüler gebe, die sein Nacktfoto auf ihrem Handy gespeichert hätten, berichtet BBC.

Problematische Rechtslage

Auch in Österreich ist die Rechtslage bei Sexting prekär, wurde allerdings im Sommer mit der Strafgesetznovelle stark nachgebessert. Der Fall des 14-jährigen Buben in Großbritannien wäre in Österreich nicht mehr vom Paragraf 207a StGB, der eigentlich zum Kampf gegen Kinderpornografie angewendet wird, betroffen. Die primäre Weitergabe eines Nackt-Selfies als Minderjähriger kann jetzt nicht mehr bestraft werden. Rechtsexperten forderten zuvor jedoch seit Jahren, dass die Rechtslage an die aktuelle Situation der Jugendlichen angepasst wird. Diese Anpassung erfolgte im Sommer.

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