Bundesrat billigt Gesetz zum automatisierten Fahren
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Der deutsche Bundesrat beschloss am Freitag das Gesetz zum sogenannten autonomen Fahren, das als Zukunft des Auto- und Lkw-Verkehrs gilt. Hoch- oder vollautomatisierte Fahrsysteme dürfen damit das Steuern oder Bremsen selbstständig übernehmen. Ein Fahrer muss weiter im Fahrzeug sein und jederzeit die Kontrolle wieder übernehmen können. Dies ist vor allem bei der Haftungsfrage bei Unfällen wichtig. Die Länder hatten hier gegenüber dem Beschluss des Bundestages noch Präzisierungen durchgesetzt. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte das automatisierte Fahren als größte Mobilitätsrevolution seit Erfindung des Automobils bezeichnet.
Pionier
Deutschland ist eines der ersten Länder weltweit, das hierfür einen Gesetzesrahmen schafft. Der Fahrer darf demzufolge bei der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken. Eine Rückübernahme der Fahrzeugsteuerung durch den Fahrer ist nur dann vorgeschrieben, wenn das System ihn dazu auffordert. Gleiches gilt für den Fall eines geplatzten Reifens oder ähnlicher Zwischenfälle. Der Fahrer muss aber weiter am Lenkrad sitzen. Eine sogenannte Blackbox zeichnet auf, wann das System aktiv war, wann der Fahrer fuhr und wann das System den Fahrer aufforderte zu übernehmen. Auch dies ist wichtig bei der Frage, wer bei Unfällen haftet.
Autoproduzent haftet bei Systemfehler
Für Systemfehler ist dann der Autoproduzent in der Verantwortung. Aufgrund der technischen Entwicklung soll auch das Gesetz im Jahr 2019 noch einmal überprüft und gegebenenfalls nachgebessert werden. Besonders Schutz und Nutzung der Daten des Fahrzeugs sind Fragen, die noch nicht abschließend geklärt sind.Für die Industrie ist das Gesetz für die Entwicklung selbstfahrender Autos von großer Bedeutung. Dobrindt hatte gesagt, er wolle Deutschland zum Leitmarkt solcher Fahrzeuge machen.
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