
Cloud Music: Labels unterliegen vor Gericht
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Ein US-Bundesgericht in New York wies am Montag einen Antrag auf ein verkürztes Vefahren von EMI zurück, in dem der Musikkonzern den vom Online-Musikpionier Michael Robertson gegründeten Cloud-Musikdienst MP3tunes für die Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer verantwortlich machen wollte. MP3tunes verstoße nicht gegen die Bestimmungen des US-Digital Millenium Copyright Acts (DMCA) und sei durch die "Safe Harbour"-Bestimmung des US-Gesetzes geschützt, so Richter William H. Pauley in seiner Begründung.
Die "Safe Harbour"-Bestimmung besagt, dass Online-Dienste, die nach Benachrichtung durch Rechteinhaber urheberrechtlich geschützte Inhalte von ihren Angeboten entfernen, nicht für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer verantwortlich gemacht werden können. MP3tunes bietet seinen Nutzern Online-Speicher für Musikfiles. Neben dem Online-Musikspeicher war auch die ebenfalls von Robertson betriebene Musiksuchmaschine sideload Gegenstand der Klage, die direkte Links zu Musikdateien bietet. Der Rechtsstreit mit EMI, dem sich 14 weitere Labels und Musikverlage anschlossen, dauerte bereits seit vier Jahren an. EMI vertritt dabei die Ansicht, dass für Online-Musikspeicherdienste wie MP3tunes Lizenzen der Labels notwendig seien.
Schuldspruch in einigen Punkten
Der Online-Musikspeicheranbieter und sein Gründer wurden jedoch in einigen Punkten der Begünstigung von Urheberrechtsverletzungen für schuldig befunden. So hatte es MP3tunes in einigen Fällen verabsäumt, nach Benachrichtungen durch EMI, urheberrechtlich geschützte Files zu entfernen. Auch auf dem Account des MP3tunes-Gründer Robertson fanden sich Songs, die von nicht autorisierten Websites stammten. Über die Höhe der Schadenersatzzahlungen will das Gericht noch befinden.
"Großer Sieg"
Die Anwälte von Robertson und MP3tunes sprachen dennoch von einem "großen Sieg". Nutzer dürften öffentlich verfügbare Songs herunterladen und ohne die Zahlung zusätzlicher Lizenzgebühren online speichern, solange MP3tunes nicht autorisierte urheberrechtlich geschützte Inhalte nach Benachrichtung durch die Rechteinhaber entferne. MP3tunes-Gründer Robertson sieht sein Geschäftsmodell durch den Richterspruch bestätigt. Ein EMI-Sprecher kündigte Rechtsmittel gegen die Entscheidung an.
Nutznießer Google und Amazon
Google und Amazon hatten in den vergangenen Monaten ähnliche Dienste gestartet und dabei auf Lizenzvereinbarungen mit Labels verzichtet. Das am Montag ergangene Urteil sichert die rechtliche Basis ihrer Angebote ab.
Den Cloud-Musikangeboten von Google und Amazon wurde auch durch ein weiteres Detail des Richterspruchs der Rücken gestärkt. Musikkonzerne hatten bisher argumentiert, dass Nutzer über Online-Speicher nur Songs abspielen dürfen, die von ihnen selbst hochgeladen wurden, da ansonsten Lizenzzahlungen anfallen würden. Für das Bereitstellen so genannter Master-Kopien durch die Anbieter, die durch verschiedene Nutzer abgerufen werden konnten, um Speicherplatz zu sparen, würden Lizenzzahlungen für "öffentliche Aufführung" fällig, so die Labels. Der New Yorker Richter ließ diese Argumentation nicht gelten. Gegen den Einsatz von Datenkompressionsalgorithmen, um redundante Daten zu eliminieren, sei nichts einzuwenden.
Hält das Urteil, könnten auch die Angebote von Google und Amazon bald nutzerfreundlicher werden. Nutzer müssten Songs, die sie besitzen und die sich bereits in der Datenbank befinden, dann nicht mehr eigens hochladen, um sie online anhören zu können. Die Entscheidung des Gerichts ebne den Weg für Cloud-Musikdienste und Mediensuchmaschinen, begrüßte die Konsumentenschutzorganisation Public Knowledge gegenüber Ars Technica die Entscheidung des Gerichts.
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