Thomas de Maiziere sieht mehr Überwachung nicht als Einschränkung persönlicher Freiheit
Thomas de Maiziere sieht mehr Überwachung nicht als Einschränkung persönlicher Freiheit
© REUTERS/FABIAN BIMMER

Überwachung

Deutscher Innenminister will Gesichtserkennung im Bahnhof

Bundesinnenminister Thomas de Maizière möchte Terrorverdächtige an Bahnhöfen und Flughäfen mit einer Gesichtserkennungssoftware aufspüren. "Es gibt für Privatpersonen die Möglichkeit, jemanden zu fotografieren und mit einer Gesichtserkennungssoftware im Internet herauszufinden, ob es sich um einen Prominenten oder einen Politiker handelt, den man gerade gesehen hat. Ich möchte eine solche Gesichtserkennungssoftware an den Videokameras an Flughäfen und Bahnhöfen einsetzen", sagte der CDU-Politiker der "Bild am Sonntag".

Wenn ein Verdächtiger auftauche, zeige das System das an. "Die Behörden müssen technisch können, was ihnen rechtlich erlaubt ist", fügte er hinzu.

Der SPD-Innenpolitiker Burkhard Lischka hält das für rechtlich unproblematisch. "Ich würde mich dagegen nicht sperren", sagte er. Wichtiger als die Schaffung kleiner "High-Tech-Inseln" sei aber eine flächendeckende Ausstattung der Bundespolizei mit moderner Technik. "Wenn man diese Software, die wahrscheinlich erst in einigen Jahren ausgereift sein wird, jetzt punktuell einsetzt, während viele Beamte weiterhin mit 15 Jahre alten PCs arbeiten müssen, dann ist das so als wolle man ein Sahnehäubchen auf einem Kuchen setzen, der noch gar nicht gebacken ist", erklärte Lischka.

Grüne bezweifeln Erfolg

Darüber, was ohne ein neues Gesetz möglich wäre, gehen die Meinungen allerdings auseinander. "Hierfür eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage zu schaffen, das wäre eine schwierige Aufgabe", sagte der netzpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, der Deutschen Presse-Agentur. Die Pläne des Innenministers seien überzogen und "unausgegoren". Ein Einsatz von Gesichtserkennungssoftware sei darüber hinaus mit enormen Kosten für Technik und Personal verbunden. Aus Notz' Sicht wäre er auch nur in speziellen Gefahrenlagen zeitlich begrenzt gerechtfertigt - "zum Beispiel wenn man einen konkreten Hinweis auf einen geplanten Anschlag an einem bestimmten Flughafen hätte".

Die Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic sagte der "Saarbrücker Zeitung", Gesichtserkennung an Bahnhöfen und Flughäfen sei datenschutzrechtlich "hochproblematisch". Mehr Überwachung sei kein "Allheilmittel gegen die Sicherheitsprobleme".

Bei der Gesichtserkennung gleicht das System automatisch Gesichter, die per Videoüberwachung erfasst werden, mit Aufnahmen in Gesichtsdatenbanken ab. In Deutschland leben fast 500 sogenannte "Gefährder", denen die Polizei grundsätzlich zutraut, dass sie einen Terrorakt begehen.

Rucksackverbot

De Maizière unterstützt in dem Interview auch Rucksackverbote bei Veranstaltungen. "Jeder Museumsbesucher ist längst daran gewöhnt, dass er am Eingang Tasche oder Rucksack abgeben muss", erklärte er. "Wir werden uns an erhöhte Sicherheitsmaßnahmen wie längere Schlangen, stärkere Kontrollen oder personengebundene Eintrittskarten gewöhnen müssen. Das ist lästig, unbequem und kostet Zeit, ist aber für mich keine Einschränkung der Freiheit. Wenn wir das Oktoberfest absagen würden, wäre das eine Einschränkung der Freiheit."

Das von den Unionsinnenministern angestrebte Verbot einer Vollverschleierung hilft nach Ansicht von Experten dagegen nicht bei der Terrorabwehr. Diese Forderung sei lediglich "ein Ausdruck von Symbolpolitik", sagte der Vizevorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, der "Mitteldeutschen Zeitung".

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