Amazons Top-Kritiker kämpfen mit Plagiaten
Amazons Top-Kritiker kämpfen mit Plagiaten
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Preis-Diktion

Deutsches Kartellamt stellt Verfahren gegen Amazon ein

Die Wettbewerbshüter stellten ein zu Jahresbeginn begonnenes Verfahren gegen den Internet-Riesen ein, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Amazon selbst hatte dafür die Voraussetzungen geschaffen. Der Konzern zwinge Anbieter nicht länger, auf verschiedenen über Amazon zugänglichen Marktplätzen im Internet Tiefstpreise zu garantieren. Solche Preisvorgaben an Wettbewerber seien "unter keinen Umständen zu rechtfertigen", stellte Kartellamtspräsident Andreas Mundt klar.

Im Zentrum der Untersuchung des Kartellamts stand eine "Preisparitätsklausel". Diese untersagte Händlern, Produkte, die sie auf Amazon Marketplace anbieten, an anderer Stelle im Internet günstiger zu verkaufen. Das Verbot bezog sich nach früheren Angaben des Kartellamts sowohl auf andere Internet-Marktplätze wie etwa Ebay als auch auf die eigenen Online-Shops der Händler. Dies könne "gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen", hatte Mundt betont und Amazon damit letztlich zu Änderungen gezwungen.

Forderungen erfüllt

Händler hätten dem Amt nun ausdrücklich bestätigt, dass Amazon von seiner Preis-Praxis abgerückt sei, teilte die Behörde mit. Es sei davon "auszugehen, dass die Forderungen des Kartellamtes erfüllt sind".

Amazon ist in Deutschland jüngst auch an anderer Stelle unter Druck geraten. Die Gewerkschaft Verdi fordert von dem weltgrößten Internet-Versandhändler höhere Löhne und tarifliche Regelungen, wie sie im Einzel- und Versandhandel üblich sind. Die Gewerkschaft unterstreicht ihre Forderungen mit immer neuen Streiks in den Amazon-Verteilzentren. In der umsatzstarken Vorweihnachtszeit hatte sie ihren Druck am Montag mit neuen Ausständen erhöht. Der US-Konzern selbst nimmt indes die Logistikbranche als Maßstab, in der niedrigere Löhne gezahlt werden als im Handel.

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