Deutschland will mehr Datenschutz im Internet
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Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) plant einem Medienbericht zufolge strenge gesetzliche Vorgaben für den Datenschutz im Internet. Besonders schwere Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht, wie die Veröffentlichung von Daten, die "ein umfangreiches Persönlichkeits- oder Bewegungsprofil des Betroffenen ergeben können", sollen demnach unzulässig sein.
Dies gelte auch für die Veröffentlichung personenbezogener Daten "etwa im Sinne einer ehrverletzenden Prangerwirkung", schreibt der //Wiesbadener Kurier// (Samstag) unter Berufung auf einen Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes.
Biometrischer Abgleich verboten
Ebenso unzulässig sollen Telemedien sein, "durch die Gesichter oder andere biometrische Merkmale systematisch und umfassend oder geschäftsmäßig abgeglichen werden, um eine natürliche Person zu ermitteln".
Für Verstöße gegen das Gesetz sind dem Bericht zufolge Bußgelder bis zu einer Höhe von 300 000 Euro vorgesehen. Betroffene sollen auch Schadensersatzansprüche geltend machen können. Ausnahmen von den Regelungen des Gesetzes seien vorgesehen, falls der Nutzer "bewusst und eindeutig" seine Einwilligung zur Datenveröffentlichung gegeben hat.
Datenschutz: "Situation so kritisch wie nie"
(dpa)
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