Twitter plant seine Drohnenzukunft
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© Britta Pedersen, dpa-Zentralbild

Drohne über Bundeskanzleramt in Wien beobachtet

Drohne über Bundeskanzleramt in Wien beobachtet

Über dem Bundeskanzleramt in der Wiener Innenstadt ist am vergangenen Sonntag eine unbemannte Drohne beobachtet worden. Einen entsprechenden Bericht des ORF-Radiosenders Ö1 haben entgegen anders lautender Meldungen allerdings weder Polizei noch Austro Control bestätigt. Austro Control-Sprecher Markus Pohanka betonte, dass für den Flug kein Antrag auf Genehmigung gestellt wurde und es auch keine Genehmigung gab.

Die Drohne hatte laut ORF ein Augenzeuge bemerkt. Er fuhr dem Flugobjekt nach und fand zwei Männer, welche die Drohne steuerten. Diese hätten angegeben, für ein australisches Tourismusunternehmen zu arbeiten und für die Österreich-Werbung in Australien einen Bericht zu machen. Die Österreich-Werbung distanzierte sich allerdings von der Aktion: Die Piloten der Drohne waren nicht für die Österreich-Werbung tätig, stellte das Unternehmen klar. Der Zeuge fuhr nach Hause und verständigte die Polizei. Die Drohnen-Piloten wurden aber nicht mehr angetroffen, Drohne wurde auch keine gesichtet - folglich wird nicht ermittelt..

Genehmigung notwendig

Laut Pohanka muss bei Drohnenflügen zunächst das Gerät selbst überprüft werden. Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen und maximal 30 Meter hoch fliegen, gelten als Spielzeug. Wenn niemand gefährdet oder verletzt wird und andere Bestimmungen - zum Beispiel der Datenschutz bei Modellfliegern mit Kameras - eingehalten werden, unterliegen diese keinen Beschränkungen. Darüber hinaus benötigt man Genehmigungen. Dabei geht es um Fragen nach Betriebssicherheit und Kategorie der Drohne, aber auch um die Fähigkeiten des Piloten. Weiters ist für die Flugsicherung von Interesse, wo man die Drohne steigen lassen möchte, also ob das Gelände unbebaut, unbesiedelt, besiedelt oder gar Ballungsraum ist.

" Wien ist grundsätzlich Flugbeschränkungsgebiet", erläuterte Pohanka. Fliegen dürfe man hier nur mit besonderer Ausnahmegenehmigung, etwa für Anflüge zum Flughafen Wien-Schwechat oder bei Flügen im Öffentlichen Interesse - zum Beispiel für Notarzthubschrauber. Das gilt Pohanka zufolge auch für unbemannte Flüge: Auch bei ihnen muss man öffentliches Interesse geltend machen. Im vorliegenden Fall sei dies offensichtlich nicht versucht worden.

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