EUROPÄISCHER GERICHTSHOF

EBay haftet nicht für Markenrechtsverstöße

Nach Überzeugung des EU-Generalanwalts Niilo Jääskinen kann die Nutzung von Markenprodukten und Markennamen durch die Händler nicht dem Marktplatz-Betreiber EBay zugerechnet werden.

Allerdings sei Ebay damit nicht ganz aus der Verantwortung. Denn das Unternehmen unterstütze die Händler, um Online-Werbung insbesondere bei Suchmaschinen zu schalten. Werde in solchen Fällen ein Markenverstoß gemeldet, müsse Ebay dagegen vorgehen. Nur wenn Ebay selbst Markennamen für die Werbung nutze, stehe der Online-Marktplatz auch selbst in der Haftung, erklärte Jääskinen.

Klage in Großbritannien

Bei EBay können Händler und Privatpersonen weltweit Waren und auch Dienstleistungen kaufen und verkaufen. Der französische Kosmetikriese L"Oreal klagte in Großbritannien, weil mehrfach auch Fälschungen sowie unverkäufliche Muster und Tester angeboten würden.

EBay-Kunden seien durch den Kauf von Schlüsselwörtern in der Online-Werbung, die den Marken von L"Oreal entsprächen, auf den Marktplatz gelockt worden. Der High Court in London legte den Streit dem EuGH vor.

Strittige Schlüsselwörter

Die Benutzung der strittigen Marken als Schlüsselwörter führe nicht notwendigerweise zu einem Irrtum des Verbrauchers über die Herkunft der Waren, so der EU-Generalanwalt. Der elektronische Marktplatz sorge außerdem nicht dafür, dass die Ebay-Nutzer gefälschte Waren verkauften.

Eine Vorabentscheidung des EuGH zu dem in Großbritannien anhängigen Streit ist damit noch nicht getroffen. Das Gericht folgt aber in den meisten Fällen der Einschätzung seiner Generalanwälte.

Ähnliche Entscheidung in den USA

Ähnlich hatte Ende November der Oberste Gerichtshof der USA auf eine Klage des Luxus-Juweliers Tiffany entschieden: EBay müsse nicht selbst die Echtheit aller auf seiner Plattform angebotenen Waren prüfen; vielmehr müssten die Markeninhaber Fälschungen bei Ebay anzeigen. In Frankreich hatte Ebay dagegen 2008 einen ähnlichen Prozess gegen die Luxusgütergruppe LVMH verloren.

Im Zuge dieser Streitfälle hat Ebay inzwischen ein System entwickelt, das es den Herstellern ermöglicht, angebotene Gegenstände als mögliche Fälschungen anzuzeigen. In solchen Fällen wird das EBay-Konto des Anbieters gesperrt. Folgt der EuGH dem Rechtsgutachten Jääskinens, wäre Ebay damit weitgehend auf der sicheren Seite. Das Urteil wird für das kommende Frühjahr erwartet.

Mehr zum Thema:

USA: Ebay nicht für Produktfälschungen verantwortlich

(futurezone/APA/AFP/Reuters)

Link:

Mitteilung des EuGH (PDF)

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