Ein Jahr bedingte Haft für Nazi-Postings auf Facebook
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Der 30-jährige Angeklagte ist bei dem Schwurgerichtsprozess am Donnerstag in Salzburg wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz schuldig gesprochen worden. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Zudem wurde ihm die Weisung erteilt, eine KZ-Gedenkstätte zu besuchen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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