Karte statt Zettelwirtschaft und Fußwegen - scheint bei Patienten gut anzukommen
Karte statt Zettelwirtschaft und Fußwegen - scheint bei Patienten gut anzukommen
© APA/HARALD SCHNEIDER

Digitalisierung

Elektronische Bewilligung spart Weg zur Krankenkasse

Mit dem im Jänner gestarteten elektronischen Bewilligungs- und Antragsservice (EBS) sollen ärztliche Verordnungen über die E-Card elektronisch abgewickelt werden und dem Patienten damit der Weg zur Krankenkasse für eine Bewilligung erspart werden. Hauptverbands-Chefin Ulrike Rabmer-Koller sieht darin eine "Win-Win-Situation für alle Beteiligten". Die Ärztekammer hat jedoch Einspruch erhoben.

Einspruch der Ärztekammer

In einem ersten Schritt werden seit Jahresbeginn Verordnungen und Bewilligungen für Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT), Nuklearmedizinische und Humangenetische Untersuchungen, psychologische Diagnostik und Knochendichtemessungen über EBS abgwickelt. Die Teilnahme der Ärzte und Institute erfolgt auf freiwilliger Basis und auch noch nicht alle Krankenkassen nehmen am EBS-System teil. Langfristig sollen alle Verordnungen, eventuelle Bewilligungen, Abrechnungen und auch alle Überweisungen elektronisch erfolgen. Das Papier hat dann ausgedient

Die Ärztekammer hat allerdings dagegen Einspruch erhoben. Begründet wird dies von der Interessensvertretung damit, dass das System ohne Verhandlungen einfach eingeführt worden sei. Die Ärztekammer fordert einen Vertrag, in dem die technischen Details, die Finanzierung und die Umsetzungsschritte geklärt werden. Rabmer-Koller erklärte dazu gegenüber der APA, derzeit laufe ein Schiedsverfahren. Sie bietet den Ärzten Gespräche an und hofft, dass die Kammer den Nutzen erkennt.

Elektronische Zuweisung

Vorteile bietet das System vor allem für den Patienten. Er muss dem Arzt nur die E-Card übergeben, dieser schickt die Zuweisung elektronisch an die Krankenkasse. Der Patient erhält einen Ausdruck mit der Antrags-Identifikationsnummer (Antrags-ID), mit der er einen Untersuchungstermin vereinbaren kann und wenn er es wünscht, bekommt er eine SMS oder E-Mail zum Status seines Antrages. Das Institut oder Krankenhaus kann mit der Antrags-ID und der Versicherungsnummer des Patienten sehen, ob der Antrag freigegeben ist.

Die Hauptverbands-Chefin verweist auf die "enormen Vorteile" und betont, dass auch jene Ärzte, die das System schon verwenden, sehr zufrieden seien. Vor allem aber bedeute es für die Patienten mehr Komfort, weil sie nicht mehr selbst zur Krankenkasse gehen müssen. Mit diesem weiteren Ausbau des elektronischen Bereichs werde man "das Leben leichter machen". Konkret verweist Rabmer-Koller darauf, dass die eindeutige ID-Nummer einen wesentlichen Vorteil beim Wartezeiten-Management bringe.

Hohe Zustimmung bei Patienten

Da auch die Indikation vermerkt ist, können die Institute die Termine nach Dringlichkeit vergeben. Und wenn sich ein Patient bei mehreren Instituten um einen Termin bemüht, sehen diese das auch. Die Hauptverbands-Chefin betont, dass die Administration damit einfacher und schneller werde. Das System werde sicherlich auch Einsparungen bringen, genaue Berechnungen darüber hat sie aber noch nicht.

In einer von GfK durchgeführten Umfrage (Stichprobe 2.000 Personen) finden 95 Prozent dieses System gut. 75 Prozent wollen via SMS oder E-Mail über den Status ihrer Anträge benachrichtigt werden und 62 Prozent möchten den Status der Anträge auch in einem Online-Portal nachverfolgen können. Rabmer-Koller hofft, dass auch diese hohe Zustimmung in der Bevölkerung die Ärztekammer überzeugen kann.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare