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GESUNDHEIT

ELGA: Ärztekammer sieht Nachholbedarf bei Haftungen

Laut der Geschäftsführerin der ELGA GmbH Susanne Herbek ist bei der Elektronische Gesundheitsakte der datenschutzrechtliche Auftraggeber, also der Befundersteller und damit der Arzt, für die Einhaltung der Datensicherheitsmaßnahmen nach § 14 Datenschutzgesetz verantwortlich. Hier ortet die Ärztekammer ein Problem, wie sie am Donnerstag im Rahmen einer Aussendung angibt.

Sogenannte „ELGA-Bereiche“, die zukünftig von unterschiedlichen Anbietern wie dem Wiener Krankenanstaltenverbund, einzelnen Landeskrankenanstaltenverbänden oder auch privaten Anbietern betrieben werden, spielen nämlich eine zentrale Rolle in der Speicherung und Verlinkung der Daten. Laut Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres entstehen in diesen ELGA-Bereichen doch sehr große Ansammlungen von höchst sensiblen Gesundheitsdaten, für die es Verantwortung in datenschutzrechtlicher Hinsicht zu übernehmen gilt. Er befürchtet aus diesem Grund eine „unzumutbare Haftungslawine“ auf die Ärzteschaft zukommen.

Kein Einfluss der Ärzte

Die Ärzte hätten demnach nach Freigabe der Daten für die Elga-Bereiche keinen Einfluss oder Kontrolle über den notwendigen Datenschutz. Für Szekeres stellt sich damit die Frage, welche Verantwortung dann eigentlich die Anbieter der ELGA-Bereiche zukünftig zu tragen hätten. Derzeit liege die gesamte Verantwortung bei den Ärzten. „Das widerspricht aus meiner Sicht jeder gängigen Rechtsauffassung“, so Szekeres.

Jetzt sei der Gesetzgeber gefordert, noch vor dem eigentlichen Beginn von ELGA die Haftungsproblematik zu klären, „und zwar rasch, und nicht erst im Dezember dieses Jahres, wenn man dann unter Zeitdruck steht“, so Szekeres.

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