Konsumentenschutz warnt vor Abzocke im Netz
Konsumentenschutz warnt vor Abzocke im Netz
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Gericht

Erfolg gegen Abofallen im Internet

Erst wenn Verbraucher innerhalb der siebentägigen Rücktrittsfrist tatsächlich Downloads durchführen und es zusätzlich eine gültige Vereinbarung gibt, dass der Unternehmer bereits innerhalb der Rücktrittsfrist die Dienstleistungen zur Verfügung stellt, verliert der Konsument sein Rücktrittsrecht, teilte die Kammer am Montag in einer Aussendung mit.

Die AK hatte das Unternehmen Content Services geklagt. Das Urteil ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Wien stellte auch klar: Die „Entsiegelung von Software“ spricht nicht gegen ein Rücktrittsrecht, denn dieser Ausnahmetatbestand nimmt nur die konkrete Software vom Rücktrittsrecht aus.

Mit dem Urteil seien wesentliche offene Rechtsfragen im Zusammenhang mit vermeintlichen Gratis-Angeboten geklärt worden, heißt es in der AK-Aussendung. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe bereits im Juli entschieden, dass es nicht ausreiche, den Konsumenten bei Vertragsabschluss wesentliche Informationen wie Preis und Rücktrittsrecht nur per Link bereitzustellen. Diese Informationen müssen als Text oder E-Mail übermittelt werden.

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