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Deutschland

Erneut Streit um Suchvorschläge in Google

Die Tücken einer Komfort-Funktion im Suchfeld von Google beschäftigen erneut die Justiz. Das Oberlandesgericht Köln (OLG) befasste sich am Donnerstag mit der Klage eines Unternehmers: Bei der Suche nach seinem Namen ergänzt Google die Suche um die Begriffe „Scientology“ und „Betrug“. Der Firmengründer aus der Nähe von Speyer sieht die Ergänzungsvorschläge als geschäftsschädigend an und glaubt, dass seine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Der 50-Jährige, dessen Firma Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika vertreibt, klagt auf Unterlassung und fordert eine Geldentschädigung.

Bereits in erster Instanz abgewiesen

In einem früheren Verfahren war der Fall bereits von dem Kölner Gericht abgewiesen worden. Der Unternehmer ging jedoch in Revision - mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof entschied im Mai 2013 in einem Grundsatzurteil, dass rein technisch erzeugte Suchvorschläge auch Persönlichkeitsrechte verletzten können. Nun prüft das OLG in Köln erneut, ob Google in diesem Fall die Suchwortkombination unterlassen muss. Die Verhandlung wird Mitte März fortgesetzt.

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