Zumindest 30 Fälle sind bekannt, die Dunkelziffer liege laut dem Bundeskriminalamt aber deutlich höher
Zumindest 30 Fälle sind bekannt, die Dunkelziffer liege laut dem Bundeskriminalamt aber deutlich höher
© dpa/Julian Stratenschulte

Bundeskriminalamt

Erpressung durch Nacktfotos im Netz nimmt in Österreich zu

Erpressungen durch Nacktfotos oder -videos im Internet nehmen zu: Dem Bundeskriminalamt (BK) sind vermehrt Fälle aus dem In- und Ausland bekannt, bei denen Männer und Frauen Opfer wurden, hieß es am Montag in einer Aussendung der Behörde. Das BK warnte davor, Unbekannten Nacktfotos oder überhaupt persönliche Daten zu übermitteln.

Heuer sind in Österreich rund 30 derartige Fälle bekannt geworden, hauptsächlich sind Männer betroffen, ein Opfer war eine Frau. Der Tatbestand ist allerdings kriminalstatistisch nicht erfasst, "die Dunkelziffer wird weit höher sein", betonte BK-Sprecher Mario Hejl auf APA-Anfrage.

In die Falle gelockt

Die Masche ist nicht neu, aber noch immer wirksam, so das BK: "Über Onlinedating-Plattformen wie zum Beispiel badoo.com werden die zukünftigen Opfer nach dem Zufallsprinzip und mit Fake-Profilen kontaktiert. Durch chatten wird dann eine Vertrauensbasis geschaffen." In weiterer Folge werde der Kontakt auf Social-Media-Plattformen wie Facebook oder Chat-Dienste wie Skype erweitert. Dadurch erhalten Täter auch Zugang zu "Freunden" des Opfers.

Wenn genügend Vertrauen da ist, animiert der Täter das Opfer, sich vor der Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Davon machen die Täter Screenshots oder Videomitschnitte. Daraufhin kommt es zur Erpressung: Bei Nichtbezahlung von einigen Hundert Euro werde das Bildmaterial den "Freunden" gezeigt bzw. auf Videoportalen veröffentlicht. Als "Entscheidungshilfe" übermittelt die Täterseite Kopien der Freundeslisten des Opfers. Das Geld ist dann mittels Bargeldtransfer-Dienstleister zu überweisen.

Bei Verdacht zurückziehen

Sollte es zu einem Erpressungsversuch kommen, soll der Kontakt sofort abgebrochen und dies dem Website-Betreiber gemeldet werden, betonte das BK. Danach kann mit dem Dokumentationsmaterial (Screenshots, E-Mails, Chat-Protokoll) Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle gemacht werden.

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